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Bauordnungsamt
Zusatzinformationen:
Das Bauordnungsrecht ist in der Bauordnung des Landes NRW geregelt.
Das Bauordnungsamt ist insbesondere für die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden für die Errichtung, die Änderung, den Abbruch und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zuständig.
Das Bauordnungsrecht dient der Gefahrenabwehr sowie dem geregelten baulichen Miteinander. Insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen sollen durch bauliche Anlagen nicht gefährdet werden. Das Bauordnungsamt ist bemüht, den Bauherrn bei seinen individuellen Bauwünschen beizustehen und mit ihm und seinen beauftragten Fachplanern kreativ nach rechtlich gangbaren Lösungswegen zu suchen. Diese Aufgaben werden in der Bauberatungsabteilung wahrgenommen, die im Sinne einer bürgerorientierten Verwaltung schon im Vorfeld von Bauanträgen versucht Lösungsmöglichkeiten zu finden.
In der Baurechtsabteilung werden Nachbarbeschwerden, Stellplatzablösungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Teilungsgenehmigungen und Baulasten bearbeitet. Außerdem erhalten hier berechtigte Bürger Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und können Akteneinsicht nehmen.
Die technische Prüfgruppe erteilt Baugenehmigungen, die Gestattung der vorzeitigen Nutzung eines Bauvorhabens und überprüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften beim Bau.
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns
Buslinien: alle in Richtung Hauptbahnhof
Haltestellen: Hauptbahnhof
Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa

Das Bauordnungsamt ist insbesondere für die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden für die Errichtung, die Änderung, den Abbruch und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zuständig.
Das Bauordnungsrecht dient der Gefahrenabwehr sowie dem geregelten baulichen Miteinander. Insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen sollen durch bauliche Anlagen nicht gefährdet werden. Das Bauordnungsamt ist bemüht, den Bauherrn bei seinen individuellen Bauwünschen beizustehen und mit ihm und seinen beauftragten Fachplanern kreativ nach rechtlich gangbaren Lösungswegen zu suchen. Diese Aufgaben werden in der Bauberatungsabteilung wahrgenommen, die im Sinne einer bürgerorientierten Verwaltung schon im Vorfeld von Bauanträgen versucht Lösungsmöglichkeiten zu finden.
In der Baurechtsabteilung werden Nachbarbeschwerden, Stellplatzablösungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Teilungsgenehmigungen und Baulasten bearbeitet. Außerdem erhalten hier berechtigte Bürger Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und können Akteneinsicht nehmen.
Die technische Prüfgruppe erteilt Baugenehmigungen, die Gestattung der vorzeitigen Nutzung eines Bauvorhabens und überprüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften beim Bau.
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.
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(63)
Anschrift
Technisches Rathaus
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Kontakt
Tel.: 02381 17-4301
Fax: 02381 17-2958
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Servicezeiten
Mo. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Di. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Fr. | - | Uhr |
Dienstleistungen der Einrichtung
- Allgemeine Bauberatung
- Wiederkehrende Prüfung
- Gestattung der vorzeitigen Nutzung
- Stellplatzablösungen
- Teilungsgenehmigungen
- Technischer Aussendienst - Bauzustandsbesichtigung
- Vorbescheid - Bauvoranfrage
- Registratur/ Datenerfassung
- Statistik der Bautätigkeit - statistischer Erhebungsbogen
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG
- Genehmigungsfreistellungen
- Baugenehmigung - Abbruch
- Elektronischer Bauantrag
- Baugenehmigung - Änderung der äußeren Gestaltung
- Baugenehmigung - Anbauten und Wintergärten
- Bauberatung
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Baugenehmigung - Große Sonderbauten
- Baugenehmigung - Garagen und Carports (überdachte Stellflächen)
- Baugenehmigung - Nachtragsgenehmigung (Nachtrag)
- Immissionsschutz - Genehmingung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz
- Bauüberwachung
- Bautechnische Bürgeramt
- Baustatik
- Bauordnungsrecht - Bauanträge u. Genehmigungen
- Planungsrecht - Bebaubarkeit von Grundstücken
- Baulasten
- Baugenehmigung - Wohnhäuser und kleinere Sonderbauten
- Fliegende Bauten
- Baugenehmigung - Werbeanlagen
- Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung
- Erschließung von Grundstücken
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Alle Zuständigkeiten
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG
- Allgemeine Bauberatung
- Amtliche Basiskarte
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Auskunftserteilung und Fertigung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
- Bauaktenarchiv - Einsicht in abgeschlossene Bauvorhaben
- Bauberatung
- Baugenehmigung - Abbruch
- Baugenehmigung - Anbauten und Wintergärten
- Baugenehmigung - Änderung der äußeren Gestaltung
- Baugenehmigung - Garagen und Carports (überdachte Stellflächen)
- Baugenehmigung - Große Sonderbauten
- Baugenehmigung - Nachtragsgenehmigung (Nachtrag)
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung
- Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung
- Baugenehmigung - Werbeanlagen
- Baugenehmigung - Wohnhäuser und kleinere Sonderbauten
- Baulasten
- Bauordnungsrecht - Bauanträge u. Genehmigungen
- Baustatik
- Bautechnische Bürgeramt
- Bauüberwachung
- Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Elektronischer Bauantrag
- Erschließung von Grundstücken
- Erteilung von Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster
- Fliegende Bauten
- Genehmigungsfreistellungen
- Gestattung der vorzeitigen Nutzung
- Grundberatung Katasterangelegenheiten
- Immissionsschutz - Genehmingung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz
- Planungsrecht - Bebaubarkeit von Grundstücken
- Registratur/ Datenerfassung
- Statistik der Bautätigkeit - statistischer Erhebungsbogen
- Stellplatzablösungen
- Technischer Aussendienst - Bauzustandsbesichtigung
- Teilungsgenehmigungen
- Vereinigung und Verschmelzung
- Vorbescheid - Bauvoranfrage
- Wiederkehrende Prüfung
Diese Einrichtung gehört zu
Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität)
Zu dieser Einrichtung gehören
Kontaktpersonen
- Frau Sariman
Tel: 02381 17-4360 - Herr Groß
Tel: 02381 17-4331 - Herr Scheibe
Tel: 02381 17-4348 - Frau Domaing-Manzke
Tel: 02381 17-4346 - Herr Röse
Tel: 02381 17-4335 - Frau Klönne
Tel: 02381 17-4347 - Herr Meyer-Scheffel
Tel: 02381 17-4341 - Frau Kasischke
Tel: 02381 17-4314 - Herr Koziol
Tel: 02381 17-4361 - Herr Köller
Tel: 02381 17-4352 - Frau Hübner
Tel: 02381 17-4336 - Frau Maaßen-Hemmer
Tel: 02381 17-4320 - Herr Aderholz
Tel: 02381 17-4332 - Frau Regetz
Tel: 02381 17-4343 - Frau Feldeisen
Tel: 02381 17-4345 - Herr Sich
Tel: 02381 17-4371 - Herr Tiltmann
Tel: 02381 17-4363 - Frau Droste
Tel: 02381 17-4373 - Herr Litschke
Tel: 02381 17-4342 - Herr Schellok
Tel: 02381 17-4310 - Herr Roth
Tel: 02381 17-4316 - Frau Tengowski
Tel: 02381 17-4323 - Frau Witt
Tel: 02381 17-4337 - Frau Zwitzers
Tel: 02381 17-4301 - Frau Schulte
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