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Fliegende Bauten (Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte)

 
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Die Gebrauchsabnahme am Aufstellungsort ist beim Bauordnungsamt rechtzeitig mind. 2 Wochen vorher) anzumelden, da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann.

Hier geht es zur Anzeige über die Aufstellung Fliegender Bauten

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten
und deren Gebrauchsabnahme (FlBauVV)

Sonderbauvorschriften (SBauVO)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

Unterlagen

Ein gültiges Prüfbuch ist zur Abnahme bereitzuhalten.

Kosten

Die Gebühren errechnen sich nach der Tarifstelle 3.1.5.5 der AVGebO NRW.


Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

  • Herr Hazekamp
    Tel: 02381 17-4362

    Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

    Bezirke 1 Innenstadt, 4 Pelkum, 5 Herringen

  • Herr Köller
    Tel: 02381 17-4365

    Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten

    Bezirke 2 Uentrop, 3 Rhynern, 6 Bockum-Hövel, 7 Heessen

Fliegende Bauten (Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte)

 
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Die Gebrauchsabnahme am Aufstellungsort ist beim Bauordnungsamt rechtzeitig mind. 2 Wochen vorher) anzumelden, da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann.

Hier geht es zur Anzeige über die Aufstellung Fliegender Bauten

Ein gültiges Prüfbuch ist zur Abnahme bereitzuhalten.

Die Gebühren errechnen sich nach der Tarifstelle 3.1.5.5 der AVGebO NRW.


Fliegende, bauliche Anlagen, fliegender Bauten https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1668/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Herr

Hazekamp

A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4362

Herr

Köller

A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4365
Bautechnische Prüfung
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm

Herr

Hazekamp

A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4362

Herr

Köller

A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4365