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Fliegende Bauten (Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte)
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Die Gebrauchsabnahme am Aufstellungsort ist beim Bauordnungsamt rechtzeitig mind. 2 Wochen vorher) anzumelden, da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann.
Hier geht es zur Anzeige über die Aufstellung Fliegender Bauten
Rechtsgrundlagen
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten
und deren Gebrauchsabnahme (FlBauVV)
Sonderbauvorschriften (SBauVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)
Unterlagen
Ein gültiges Prüfbuch ist zur Abnahme bereitzuhalten.
Kosten
Die Gebühren errechnen sich nach der Tarifstelle 3.1.5.5 der AVGebO NRW.
Zuständige Organisationseinheiten
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
- Bautechnische Prüfung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hazekamp
Tel: 02381 17-4362
Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Bezirke 1 Innenstadt, 4 Pelkum, 5 Herringen
- Herr Köller
Tel: 02381 17-4365
Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Bezirke 2 Uentrop, 3 Rhynern, 6 Bockum-Hövel, 7 Heessen
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Die Gebrauchsabnahme am Aufstellungsort ist beim Bauordnungsamt rechtzeitig mind. 2 Wochen vorher) anzumelden, da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann.
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Ein gültiges Prüfbuch ist zur Abnahme bereitzuhalten.
Die Gebühren errechnen sich nach der Tarifstelle 3.1.5.5 der AVGebO NRW.
Herr
Hazekamp
A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Köller
A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Hazekamp
A0.016 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Köller
A0.018 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Die Gebrauchsabnahme am Aufstellungsort ist beim Bauordnungsamt rechtzeitig mind. 2 Wochen vorher) anzumelden, da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann.
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Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten
und deren Gebrauchsabnahme (FlBauVV)
Sonderbauvorschriften (SBauVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)
Ein gültiges Prüfbuch ist zur Abnahme bereitzuhalten.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1668/showStadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa
63.633- Frau Regetz
Stellvertretende Abteilungsleitung
Tel: 02381 17-4343
Sachgebietsleitung Bauordnung / Technische Prüfung
Technische Prüfung Bezirk 1 – Innenstadt - Frau Feldeisen
Tel: 02381 17-4345
Technische Prüfung Bezirk 2 - Uentrop
- Frau Sariman
Tel: 02381 17-4344
Technische Prüfung Bezirk 3 - Rhynern
- Frau Pap
Tel: 02381 17-4347
Technische Prüfung Bezirk 4 - Pelkum
- Frau Domaing-Manzke
Tel: 02381 17-4346
Technische Prüfung Bezirk 5 - Herringen
- Frau Helmert
Tel: 02381 17-4341
Technische Prüfung Bezirk 6 – Bockum-Hövel
- Frau Schroer
Tel: 02381 17-4348
Technische Prüfung Bezirk 6 – Bockum-Hövel
- Frau Hohmann
Tel: 02381 17-4349
Technische Prüfung Bezirk 7 – Heessen
- Herr Koziol
Sachgebietsleitung
Tel: 02381 17-4361
Sachgebietsleitung Technischer Außendienst / Statik / Wiederkehrende Prüfungen
Wiederkehrende Prüfungen
- Frau Cavillot-Platte
Tel: 02381 17-4364
Wiederkehrende Prüfungen
- Herr Hazekamp
Tel: 02381 17-4362
Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Bezirke 1 Innenstadt, 4 Pelkum, 5 Herringen
- Herr Köller
Tel: 02381 17-4365
Technischer Außendienst bis zwei Wohneinheiten und Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten
Bezirke 2 Uentrop, 3 Rhynern, 6 Bockum-Hövel, 7 Heessen
- Herr Ossenkemper
Tel: 02381 17-4367
Technischer Außendienst größer als zwei Wohneinheiten und Sonderbauten
Alle Stadtbezirke - Frau Koziol
Tel: 02381 17-4363
Werkstudentin