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Fliegende Bauten (Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte)

 
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Die Gebrauchsabnahme am Aufstellungsort ist beim Bauordnungsamt rechtzeitig mind. 2 Wochen vorher) anzumelden, da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann.


Hier geht es zur Anzeige über die Aufstellung Fliegender Bauten

Unterlagen

Ein gültiges Prüfbuch ist zur Abnahme bereitzuhalten.

Kosten

Die Gebühren errechnen sich nach der Tarifstelle 2.5.5.5 der AVGebO NRW.


Zuständige Organisationseinheit

Fliegende Bauten (Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte)

 
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Die Gebrauchsabnahme am Aufstellungsort ist beim Bauordnungsamt rechtzeitig mind. 2 Wochen vorher) anzumelden, da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann.


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Ein gültiges Prüfbuch ist zur Abnahme bereitzuhalten.

Die Gebühren errechnen sich nach der Tarifstelle 2.5.5.5 der AVGebO NRW.


Fliegende, bauliche Anlagen, fliegender Bauten https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1668/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958