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Wiederkehrende Prüfung

Eine wiederkehrende Prüfung ist insbesondere notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad; in der Regel alle drei und sechs Jahre.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

alle jeweils anzuwendenden Sonderbauvorschriften

Unterlagen

aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)

Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige gemäß Prüfverordnung

 

Kosten

Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 190,- €. (Berechnung nach Stunden)

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

  • Herr Koziol
    Sachgebietsleitung
    Tel: 02381 17-4361

    Sachgebietsleitung Technischer Außendienst / Statik / Wiederkehrende Prüfungen

    Wiederkehrende Prüfungen

  • Frau Cavillot-Platte
    Tel: 02381 17-4364

    Wiederkehrende Prüfungen

  • Frau Kasischke
    Tel: 02381 17-4314

    Verwaltung
    Wiederkehrende Prüfungen

Wiederkehrende Prüfung

Eine wiederkehrende Prüfung ist insbesondere notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad; in der Regel alle drei und sechs Jahre.

aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)

Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige gemäß Prüfverordnung

 

Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 190,- €. (Berechnung nach Stunden)

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2301/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Herr

Koziol

Sachgebietsleitung

A0.022 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4361

Frau

Cavillot-Platte

A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4364

Frau

Kasischke

A0.037 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4314
Bautechnische Prüfung
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm

Herr

Koziol

Sachgebietsleitung

A0.022 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4361

Frau

Cavillot-Platte

A0.017 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4364

Frau

Kasischke

A0.037 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4314