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Statik

Jedes Gebäude und jede bauliche Anlage müssen im Ganzen und in seinen Teilen standsicher sein. Hierzu muss vor Baubeginn ein rechnerischer und zeichnerischer Nachweis vorgelegt werden, der von einer berechtigten Person aufgestellt und in den meisten Fällen durch eine staatlich anerkannten sachverständige Person geprüft sein muss.

Zuständige Organisationseinheiten

Statik

Jedes Gebäude und jede bauliche Anlage müssen im Ganzen und in seinen Teilen standsicher sein. Hierzu muss vor Baubeginn ein rechnerischer und zeichnerischer Nachweis vorgelegt werden, der von einer berechtigten Person aufgestellt und in den meisten Fällen durch eine staatlich anerkannten sachverständige Person geprüft sein muss.

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