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Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG


Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die dort genannte/n Wohnung/en im Sinne der Bauordnung in sich abgeschlossen ist/ sind. Sie ist also erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Unterlagen

  • Antrag auf Abgeschlossenheit
  • weitere erforderliche Unterlagen siehe Antrag


Die Unterlagen sind mindestens 2- fach einzureichen, grundsätzlich gilt jedoch, dass soviele Plansätze benötigt werden, wie aufgeteilte Wohneinheiten bescheinigt werden sollen. Außerdem benötigt das Bauordnungsamt eine Ausfertigung für die Bauakte.

Kosten

Ausfertigung eines Ausfteilungsplans
erste Ausfertigung 100,- €
je weitere Ausfertigung 30,- €

Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil (neue Bauvorhaben) 75,- €
je Sondereigentumsanteil im Bestand 125,- €
je Garagenstellplatz 20,- €

Je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,- €

Zuständige Organisationseinheit

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Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG


Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die dort genannte/n Wohnung/en im Sinne der Bauordnung in sich abgeschlossen ist/ sind. Sie ist also erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
  • Antrag auf Abgeschlossenheit
  • weitere erforderliche Unterlagen siehe Antrag


Die Unterlagen sind mindestens 2- fach einzureichen, grundsätzlich gilt jedoch, dass soviele Plansätze benötigt werden, wie aufgeteilte Wohneinheiten bescheinigt werden sollen. Außerdem benötigt das Bauordnungsamt eine Ausfertigung für die Bauakte.

Ausfertigung eines Ausfteilungsplans
erste Ausfertigung 100,- €
je weitere Ausfertigung 30,- €

Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil (neue Bauvorhaben) 75,- €
je Sondereigentumsanteil im Bestand 125,- €
je Garagenstellplatz 20,- €

Je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,- €

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2867/show
Baurecht und Verwaltung
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Telefon 02381 17-4301
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Frau

Gehrke

A0.035 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)

02381 17-4313

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02381 17-4314

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taschke@stadt.hamm.de

Frau

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