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Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die dort genannte/n Wohnung/en im Sinne der Bauordnung in sich abgeschlossen ist/ sind. Sie ist also erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Unterlagen
- Antrag auf Abgeschlossenheit
- weitere erforderliche Unterlagen siehe Antrag
Die Unterlagen sind mindestens 2- fach einzureichen, grundsätzlich gilt jedoch, dass soviele Plansätze benötigt werden, wie aufgeteilte Wohneinheiten bescheinigt werden sollen. Außerdem benötigt das Bauordnungsamt eine Ausfertigung für die Bauakte.
Kosten
Ausfertigung eines Ausfteilungsplans
erste Ausfertigung 100,- €
je weitere Ausfertigung 30,- €
Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil (neue Bauvorhaben) 75,- €
je Sondereigentumsanteil im Bestand 125,- €
je Garagenstellplatz 20,- €
Je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,- €
Zuständige Organisationseinheit
- Baurecht und Verwaltung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Gehrke
Tel: 02381 17-4313
- Frau Kasischke
Tel: 02381 17-4314
- Herr Taschke
Tel: 02381 17-4318
E-Mail: taschke@stadt.hamm.de
- Frau Droste
Tel: 02381 17-4311
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG ist eine behördliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die dort genannte/n Wohnung/en im Sinne der Bauordnung in sich abgeschlossen ist/ sind. Sie ist also erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneigentum bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Antrag auf Abgeschlossenheit
- weitere erforderliche Unterlagen siehe Antrag
Die Unterlagen sind mindestens 2- fach einzureichen, grundsätzlich gilt jedoch, dass soviele Plansätze benötigt werden, wie aufgeteilte Wohneinheiten bescheinigt werden sollen. Außerdem benötigt das Bauordnungsamt eine Ausfertigung für die Bauakte.
Ausfertigung eines Ausfteilungsplans
erste Ausfertigung 100,- €
je weitere Ausfertigung 30,- €
Entscheidung über die Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil (neue Bauvorhaben) 75,- €
je Sondereigentumsanteil im Bestand 125,- €
je Garagenstellplatz 20,- €
Je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,- €
Frau
Gehrke
A0.035 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)
Frau
Kasischke
A0.037 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Taschke
A0.036 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Droste