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Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung

Ist ein Bauantrag eingereicht, kann im Einzelfall der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung schriftlich gestattet werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

 

  • Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

Unterlagen

Benötigt werden in der Regel ein aktueller Lageplan und/ oder Bauzeichnungen ja nach Antragsgegenstand.
Nehmen Sie aber bitte vorher Rücksprache mit Ihrem zzständigen Sachbearbeiter, welche Bauvorlagen zusätzlich erforderlich sind.

Kosten

Die Gebühr beträgt mindestens 50,- bis5.000,- €.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung

Ist ein Bauantrag eingereicht, kann im Einzelfall der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung schriftlich gestattet werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

 

  • Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

Benötigt werden in der Regel ein aktueller Lageplan und/ oder Bauzeichnungen ja nach Antragsgegenstand.
Nehmen Sie aber bitte vorher Rücksprache mit Ihrem zzständigen Sachbearbeiter, welche Bauvorlagen zusätzlich erforderlich sind.

Die Gebühr beträgt mindestens 50,- bis5.000,- €.

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1388/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Frau

Domaing-Manzke

A0.020 (Technisches Rathaus, EG)

02381 17-4346

Frau

Feldeisen

A0.029 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4345

Frau

Helmert

A0.025 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4341

Frau

Pap

A0.021 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4347

Frau

Regetz

A0.026 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4343

Frau

Schroer

A0.009 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)

02381 17-4348