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Baugenehmigung - Wohnhäuser und kleinere Sonderbauten

Eine Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben (Abbruch, Errichtung, Änderung und/ oder Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen) dem zurzeit geltenden öffentlichen Baurecht entspricht.
Das Gesetz (Landesbauordnung NRW - BauO NRW 2018) sieht jedoch einige Ausnahmen vor . Verschiedene Vorhaben, z.B. ein Gartenhaus bis 75 Kubikmeter umbauter Raum, nicht überdachte Stellplätze bis 100 qm oder überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze bis insgesamt 100 qm sind genehmigungsfrei. Die materiellen baurechtlichen Vorschriften, wie Grenzabstände oder Festsetzungen eines Bebauungsplanes, sind auch hier zu beachten.

Eine Teilbaugenehmigung für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte kann auf schriftlichen Antrag vor der eigentlichen Baugenehmigung erteilt werden.

Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Verzögert sich der Baubeginn, so kann die Baugenehmigung auf schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

 

Anträge finden Sie im Bauportal unter https://www.bauportal.nrw/authority-finder/landingpage/69

 

Rechtsgrundlagen allgemein

 

  • Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Sonderbauvorschriften
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

 

Unterlagen

 

  • Bauantragsformular mit Unterschrift des Bauherrn und des Entwurfsverfassers (2- fach)
  • Baubeschreibung (2- fach)
  • Brandschutznachweis (nicht bei Garagen und Einfamilienhäusern) (2- fach)
  • Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung (2- fach)
  • Wohnflächenberechnung (2- fach)
  • Nutzflächenberechnung (2- fach)
  • Berechnung der Grundfläche/ Geschossflächen (2- fach)
  • Abstandsflächenberechnung (2- fach)
  • Berechnung des umbauten Raumes (2- fach)
  • Berechnung der Rohbau- und Herstellungskosten (2- fach) 
  • Stellplatznachweis (2- fach)
  • aktueller Lageplan (2- fach)
  • Grundrisse aller Geschosse (2- fach)
  • Schnitte (2- fach)
  • Ansichten (2- fach)
  • ggf. grafische Darstellung (z.B. bei Werbeanlagen) (2- fach)
  • ggf. Antrag auf Abweichung (2- fach)
  • ggf. Nachbarerklärung (2- fach)
  • ggf. statistischer Erhebungsbogen (1- fach) 
  • ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Standsicherheit (1- fach) 
  • ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Wärmeschutz (1- fach)
  • ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Schallschutz (1- fach)


Die Aufzählung der notwendigen Unterlagen ist nicht unbedingt vollständig, da die Unterlagen bei den vielen verschiedenen Bauvorhaben/ Standorten/ Ausführungen variieren können. Es ist also durchaus möglich, dass das Bauordnungsamt weitere Unterlagen von Ihnen fordern wird.
Das Bauordnungsamt kann außerdem noch weitere Ausfertigungen des Bauantrages anfordern, um im Interesse des Antragstellers eine zügigere Bearbeitung zu gewährleisten, wenn noch weitere Ämter und Behörden beteiligt werden müssen. Dies ist aber eher eine Ausnahme.

Kosten

Für die Baugenehmigung wird je nach Bauvorhaben eine Gebühr von 6- 13 ‰ der Rohbausumme fällig; mindestens jedoch 50,- €.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Baugenehmigung - Wohnhäuser und kleinere Sonderbauten

Eine Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben (Abbruch, Errichtung, Änderung und/ oder Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen) dem zurzeit geltenden öffentlichen Baurecht entspricht.
Das Gesetz (Landesbauordnung NRW - BauO NRW 2018) sieht jedoch einige Ausnahmen vor . Verschiedene Vorhaben, z.B. ein Gartenhaus bis 75 Kubikmeter umbauter Raum, nicht überdachte Stellplätze bis 100 qm oder überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze bis insgesamt 100 qm sind genehmigungsfrei. Die materiellen baurechtlichen Vorschriften, wie Grenzabstände oder Festsetzungen eines Bebauungsplanes, sind auch hier zu beachten.

Eine Teilbaugenehmigung für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte kann auf schriftlichen Antrag vor der eigentlichen Baugenehmigung erteilt werden.

Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Verzögert sich der Baubeginn, so kann die Baugenehmigung auf schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

 

Anträge finden Sie im Bauportal unter https://www.bauportal.nrw/authority-finder/landingpage/69

 

Rechtsgrundlagen allgemein

 

  • Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Sonderbauvorschriften
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

 

 

  • Bauantragsformular mit Unterschrift des Bauherrn und des Entwurfsverfassers (2- fach)
  • Baubeschreibung (2- fach)
  • Brandschutznachweis (nicht bei Garagen und Einfamilienhäusern) (2- fach)
  • Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung (2- fach)
  • Wohnflächenberechnung (2- fach)
  • Nutzflächenberechnung (2- fach)
  • Berechnung der Grundfläche/ Geschossflächen (2- fach)
  • Abstandsflächenberechnung (2- fach)
  • Berechnung des umbauten Raumes (2- fach)
  • Berechnung der Rohbau- und Herstellungskosten (2- fach) 
  • Stellplatznachweis (2- fach)
  • aktueller Lageplan (2- fach)
  • Grundrisse aller Geschosse (2- fach)
  • Schnitte (2- fach)
  • Ansichten (2- fach)
  • ggf. grafische Darstellung (z.B. bei Werbeanlagen) (2- fach)
  • ggf. Antrag auf Abweichung (2- fach)
  • ggf. Nachbarerklärung (2- fach)
  • ggf. statistischer Erhebungsbogen (1- fach) 
  • ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Standsicherheit (1- fach) 
  • ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Wärmeschutz (1- fach)
  • ggf. spätestens bei Baubeginn Nachweis Schallschutz (1- fach)


Die Aufzählung der notwendigen Unterlagen ist nicht unbedingt vollständig, da die Unterlagen bei den vielen verschiedenen Bauvorhaben/ Standorten/ Ausführungen variieren können. Es ist also durchaus möglich, dass das Bauordnungsamt weitere Unterlagen von Ihnen fordern wird.
Das Bauordnungsamt kann außerdem noch weitere Ausfertigungen des Bauantrages anfordern, um im Interesse des Antragstellers eine zügigere Bearbeitung zu gewährleisten, wenn noch weitere Ämter und Behörden beteiligt werden müssen. Dies ist aber eher eine Ausnahme.

Für die Baugenehmigung wird je nach Bauvorhaben eine Gebühr von 6- 13 ‰ der Rohbausumme fällig; mindestens jedoch 50,- €.

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1400/show
Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4324
Fax 02381 17-2958

Herr

Aderholz

A0.009 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4332