BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Bauordnungsrecht - Bauanträge u. Genehmigungen
Für den Neubau, den Um- und Anbau, Plakate/Werbeanlagen und die Nutzungsänderung bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Beseitigung baulicher Anlagen muss in vielen Fällen schriftlich angezeigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BTBA Bauordnungsamtes unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu diesen Themen. Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht und erhalten Vorschläge, wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren können. Im Flyer finden Sie die Ansprechpartner.
Zuständige Organisationseinheit
- Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kipry
Abteilungsleitung / stellvertretende Amtsleitung
Tel: 02381 17-4330
Antragsannahme und Antragsvorprüfung, Bauberatung
- Frau Schulte
Tel: 02381 17-4324
Servicetelefon, Baulastenauskünfte
- Herr Aderholz
Tel: 02381 17-4332
Antragsannahme und Antragsvorprüfung, Bauberatung
- Herr Lüling
Tel: 02381 17-4335
Antragsannahme und Antragsvorprüfung, Bauberatung
- Frau Witt
Tel: 02381 17-4337
Planungsrechtliche Bauberatung
- Frau Kara
Tel: 02381 17-4336
Planungsrechtliche Bauberatung
Für den Neubau, den Um- und Anbau, Plakate/Werbeanlagen und die Nutzungsänderung bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Beseitigung baulicher Anlagen muss in vielen Fällen schriftlich angezeigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BTBA Bauordnungsamtes unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu diesen Themen. Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht und erhalten Vorschläge, wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren können. Im Flyer finden Sie die Ansprechpartner.
Frau
Kipry
Abteilungsleitung / stellvertretende Amtsleitung
A0.008 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Schulte
A0.011 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Aderholz
A0.009 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Lüling
A0.009 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Witt
A0.006 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kara
A0.005 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Für den Neubau, den Um- und Anbau, Plakate/Werbeanlagen und die Nutzungsänderung bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Beseitigung baulicher Anlagen muss in vielen Fällen schriftlich angezeigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BTBA Bauordnungsamtes unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu diesen Themen. Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht und erhalten Vorschläge, wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren können. Im Flyer finden Sie die Ansprechpartner.
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.hamm.de/bauservice
63-632