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Immissionsschutz - Beurteilung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
Als untere Immissionsschutzbehörde werden wir in Baugenehmigungsverfahren für gewerblicher Anlagen mit eingebunden.
Hierzu zählen z.B.:
- Supermärkte,
- Tankstellen
- Parkhäuser
- Sportanlagen
Wir beurteilen die Immissionen anhand von Gutachten und Verwaltungsvorschriften und erstellen auf deren Basis Nebenbestimmungen für die Baugenehmigung. Hauptansprechpartner für das Genehmigungsverfahren sind die Kollegen aus der technischen Prüfgruppe des Bauordnungsamtes.
Zuständige Organisationseinheit
- Untere Immissionsschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: immissionsschutz@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wendt
Tel: 02381 17-4351
Ansprechpartner für Anlagen
mit dem Schwerpunkt:
"Abfallbehandlung & -lagerung" - Herr Gantenbrinker
Sachgebietsleitung
Tel: 02381 17-4353
Sachgebietsleiter für den Bereich Immissionsschutz
- Frau Grimm
Tel: 02381 17-4355
Ansprechpartnerin für Anlagen
mit dem Schwerpunkt:
"Landwirtschaft & Nahrungsmittel" - Frau Guth
Tel: 02381 17-4354
Ansprechpartnerin für Anlagen
mit dem Schwerpunkt:
"Wärme- & Energieerzeugung" - Herr Zeusnik
Tel: 02381 17-4356
Ansprechpartner für Anlagen
mit dem Schwerpunkt:
"Produktion & Umschlag"
Als untere Immissionsschutzbehörde werden wir in Baugenehmigungsverfahren für gewerblicher Anlagen mit eingebunden.
Hierzu zählen z.B.:
- Supermärkte,
- Tankstellen
- Parkhäuser
- Sportanlagen
Wir beurteilen die Immissionen anhand von Gutachten und Verwaltungsvorschriften und erstellen auf deren Basis Nebenbestimmungen für die Baugenehmigung. Hauptansprechpartner für das Genehmigungsverfahren sind die Kollegen aus der technischen Prüfgruppe des Bauordnungsamtes.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/89754/showHerr
Wendt
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Herr
Gantenbrinker
Sachgebietsleitung
A0.027 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Frau
Grimm
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Frau
Guth
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Herr
Zeusnik
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Als untere Immissionsschutzbehörde werden wir in Baugenehmigungsverfahren für gewerblicher Anlagen mit eingebunden.
Hierzu zählen z.B.:
- Supermärkte,
- Tankstellen
- Parkhäuser
- Sportanlagen
Wir beurteilen die Immissionen anhand von Gutachten und Verwaltungsvorschriften und erstellen auf deren Basis Nebenbestimmungen für die Baugenehmigung. Hauptansprechpartner für das Genehmigungsverfahren sind die Kollegen aus der technischen Prüfgruppe des Bauordnungsamtes.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/89754/showDie untere Immissionsschutzbehörde stellt den Schutz der Nachbarschaft und Umwelt in Bezug auf Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sicher.
Seit dem 01.01.2008 sind durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes in Nordrhein- Westfalen wesentliche Bereiche der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, Stellungnahmen und Überwachungen auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert worden. Für Teilbereiche bleibt jedoch die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm gehören wir zur technischen Abteilung des Bauordnungsamtes und sind Ihr Ansprechpartner für anlagenbezogenen Immissionsschutz. Auf dieser Seite finden Sie eine Verlinkung zu unserem Dienstleistungsspektrum.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zum Thema Immissionsschutz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.
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