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Planungsrecht - Bebaubarkeit von Grundstücken
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes festzustellen erfordert eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung.
In Bebauungsplänen gibt es z.B. Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung oder überbaubare Grundstücksflächen. Auch in Gebieten ohne Bebauungsplan sind planungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Weiterhin sind in der Bauordnung und den vielen Baunebenrechtsbereichen (z.B. Erschließung, Denkmalschutz, Verkehrsrecht, Umweltrecht usw.) Anforderungen enthalten, die eingehalten werden müssen.
Im BTBA erhalten Sie folgende Auskünfte:
- Planungsrecht: Wo darf was gebaut werden?
- Gebietsausweisungen
- Festsetzungen von Bebauungsplänen
- Bauberatung
Zuständige Organisationseinheit
- Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes festzustellen erfordert eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung.
In Bebauungsplänen gibt es z.B. Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung oder überbaubare Grundstücksflächen. Auch in Gebieten ohne Bebauungsplan sind planungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Weiterhin sind in der Bauordnung und den vielen Baunebenrechtsbereichen (z.B. Erschließung, Denkmalschutz, Verkehrsrecht, Umweltrecht usw.) Anforderungen enthalten, die eingehalten werden müssen.
Im BTBA erhalten Sie folgende Auskünfte:
- Planungsrecht: Wo darf was gebaut werden?
- Gebietsausweisungen
- Festsetzungen von Bebauungsplänen
- Bauberatung
Frau
Kara
A0.005 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Witt
A0.006 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes festzustellen erfordert eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung.
In Bebauungsplänen gibt es z.B. Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung oder überbaubare Grundstücksflächen. Auch in Gebieten ohne Bebauungsplan sind planungsrechtliche Vorgaben zu beachten.
Weiterhin sind in der Bauordnung und den vielen Baunebenrechtsbereichen (z.B. Erschließung, Denkmalschutz, Verkehrsrecht, Umweltrecht usw.) Anforderungen enthalten, die eingehalten werden müssen.
Im BTBA erhalten Sie folgende Auskünfte:
- Planungsrecht: Wo darf was gebaut werden?
- Gebietsausweisungen
- Festsetzungen von Bebauungsplänen
- Bauberatung
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.hamm.de/bauservice
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