Grundstücksentwässerung, Beantragung einer Anschluss- und Benutzungsgenehmigung
Damit ein Grundstück im Sinne der Abwassersatzung der Stadt Hamm als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Absenkung von Bordsteinen
- Bauberatung
Für alle genutzten Grundstücke gilt, dass der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Benutzung derselben oder die wesentliche Änderung nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig ist!
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.
Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt.
Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind weiterhin 2-fach in Papierform einzureichen.