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Teilungsgenehmigungen

Grundstücksteilung ist jede Abtrennung eines Grundstücks, unabhängig von der Größe des abzuschreibenden Grundstücksteils. Ebenso liegt eine Grundstücksteilung vor, wenn grundbuchmäßig solche Flächen getrennt werden sollen, die zwar räumlich auseinander liegen, aber unter derselben laufenden Nummer desselben Grundbuchblattes im Grundbuch eingetragen sind.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (AVwGebO NRW)
  • Gebührengesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (GebG NRW)
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm

Unterlagen

  • Antragsformular
  • aktueller Lageplan

Kosten

Die Gebühren errechnen sich nach dem Gebührengesetz NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm.

Zuständige Organisationseinheit

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Teilungsgenehmigungen

Grundstücksteilung ist jede Abtrennung eines Grundstücks, unabhängig von der Größe des abzuschreibenden Grundstücksteils. Ebenso liegt eine Grundstücksteilung vor, wenn grundbuchmäßig solche Flächen getrennt werden sollen, die zwar räumlich auseinander liegen, aber unter derselben laufenden Nummer desselben Grundbuchblattes im Grundbuch eingetragen sind.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (AVwGebO NRW)
  • Gebührengesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (GebG NRW)
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm
  • Antragsformular
  • aktueller Lageplan

Die Gebühren errechnen sich nach dem Gebührengesetz NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm.

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2183/show
Baurecht und Verwaltung
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Herr

Taschke

A0.036 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4318
taschke@stadt.hamm.de