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Untere Wasserbehörde
Die Untere Wasserbehörde ist für den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers zuständig. Sie setzt die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes (LWG) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) um. Sämtliche Gewässerbenutzungen - dazu zählen Einleitungen in die Gewässer und Entnahmen aus den Gewässern - werden genehmigt und überwacht. Präventiver Umweltschutz sowie nachsorgende Maßnahmen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden durchgesetzt.
(31.3)
Anschrift
Technisches Rathaus
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Kontakt
Tel.: 02381 17-7101
Fax: 02381 17-2931
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Servicezeiten
Montag:
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Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
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Dienstleistungen der Einrichtung
- Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen / Kläranlagen
- Anlagen in oder an Gewässern
- Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage
- Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser
- Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
- Betrieb von Kanalisationsnetzen / Kanalnetzanzeige
- Biogasanlagen
- Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser
- Erdwärme
- Gewässerentwicklung (WRRL)
- Gewässerschutz und Gewässerüberwachung
- Hochwasserschutz
- Indirekteinleitungen
- Jauche-Gülle-Silage (JGS) -Anlagen
- Kleinkläranlagen
- Mitteilung über die erfolgte Klärschlammausbringung
- Schlammabfuhr
- Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des bei mir anfallenden Klärschlamms
- Wassergefährdende Stoffe
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Alle Zuständigkeiten
- Anlagen in oder an Gewässern
- Betrieb von Kanalisationsnetzen / Kanalnetzanzeige
- Biogasanlagen
- Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser
- Erdwärme
- Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen / Kläranlagen
- Gewässerentwicklung (WRRL)
- Gewässerschutz und Gewässerüberwachung
- Hochwasserschutz
- Indirekteinleitungen
- Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser
- Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
- Jauche-Gülle-Silage (JGS) -Anlagen
- Kleinkläranlagen
- Mitteilung über die erfolgte Klärschlammausbringung
- Schlammabfuhr
- Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des bei mir anfallenden Klärschlamms
- Wassergefährdende Stoffe
- Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage
Diese Einrichtung gehört zu
Kontaktpersonen
- Herr Bergmeier
Tel: 02381 17-7165 - Frau Brangenberg
Tel: 02381 17-7164 - Herr Helmig
Tel: 02381 17-7160 - Herr Humpert
Tel: 02381 17-7163 - Frau Klein
Tel: 02381 17-7168 - Herr Köckler
Tel: 02381 17-7166 - Frau Kolm
Tel: 02381 17-7162 - Frau Kuhlbusch
Tel: 02381 17-7167 - Herr Litschke
Tel: 02381 17-7171 - Frau Mattern
Tel: 02381 17-7161