Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen / Kläranlagen
Für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage ist gem. § 57 (2) Landeswassergesetz (LWG) eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Folgender Link führt zu einem Assistenten, mit welchem eine Genehmigung gemäß § 57 (2) Landeswassergesetz (LWG) NRW zur Errichtung, zum Betrieb und / oder zur wesentlichen Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage direkt bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden kann.
>> Hier << kommen Sie zu dem Online-Formular.
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde