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Wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen nach Wasserhaushaltsgesetz

Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer

Das Einleiten von Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Straßen, Parkplätzen, Dachflächen etc.) in ein oberirdisches Gewässer stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die zuständige Untere Wasserbehörde. Die für den Antrag erforderlichen Angaben werden erhoben, um überprüfen zu können, ob und ggf. in welcher Art und Weise eine Einleitung realisiert werden kann. Das von befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ist grundsätzlich zurückzuhalten und auf ein natürliches Maß gedrosselt in das Gewässer einzuleiten. Bei verschmutzten Flächen kann im Einzelfall eine Vorbehandlung des einzuleitenden Niederschlagswassers erforderlich sein.

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Versickerung

Versickerungsanlagen, die das Niederschlagswasser von befestigten Flächen (Straßen, Parkplätzen, Dachflächen etc.) aufnehmen sollen, müssen vor der Errichtung genehmigt werden. Dafür ist ein Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich.

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Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.