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Nachdem Klärschlamm auf eigenbewirtschafteten Flächen ausgebracht wurde, ist ein Nachweis über die erfolgte Ausbringung an die Untere Wasserbehörde zu erbringen.

Für diese Mitteilung können Sie unser >> Online-Formular << verwenden.

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Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Sachgebiet Kleinkläranlagen