Mitteilung über die erfolgte Klärschlammausbringung
Nachdem Klärschlamm auf eigenbewirtschafteten Flächen ausgebracht wurde, ist ein Nachweis über die erfolgte Ausbringung an die untere Wasserbehörde zu erbringen.
Für diese Mitteilung können Sie unser >> Online-Formular << verwenden.
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde