Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des bei mir anfallenden Klärschlamms
Der Antrag auf Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des eigenen anfallenden Klärschlamms, kann von landwirtschaftlichen Betrieben mit ausreichend eigenbewirtschafteten Ackerflächen (Nachweis durch die Landwirtschaftskammer) gestellt werden. Bei Genehmigung des Antrages wird die Pflicht von der Stadt Hamm, zeitlich begrenzt, auf den Landwirt übertragen.
Einzureichende Unterlagen sind der vollständig ausgefüllte Antrag, wenn im Vorfeld noch nicht eingereicht, eine Klärschlammuntersuchung gemäß § 3 Abs. 5 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der o.g. Nachweis durch die Landwirtschaftskammer.
>>Hier<< kommen Sie zu dem Online-Antrag auf Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des anfallenden Klärschlamms.
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde