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Amalgamhaltiges Abwasser, welches in Zahnarztpraxen anfallen kann, muss vor dem Einleiten in die öffentliche Abwasseranlage erst in einer so genannten "Abscheideranlage" gereinigt werden.

Für die Einleitung des gereinigten Abwassers ist eine Genehmigung erforderlich, die Sie mit Hilfe unseres >> Online-Formulars << beantragen können.

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.