Indirekteinleitungen
Bei einer Abwassereinleitung ist zwischen der Direkteinleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder in den Untergrund) und der Indirekteinleitung in ein Kanalnetz zu unterscheiden.
Gewerbe- und Industriebetriebe, die schadstoffbelastetes Abwasser (z.B. mineralölhaltiges Abwasser) in die öffentliche Kanalisation einleiten möchten, benötigen für die Einleitung eine Genehmigung nach. § 58 WHG (Indirekteinleitung).
Beim Waschen von Fahrzeugen, in Wäschereien, Druckereien, Lackierereien, Betrieben der Metallbranche, in Zahnarztpraxen (amalgamhaltiges Abwasser) und vielen anderen Branchen fallen Abwässer an, für deren Einleitung eine Genehmigung nötig ist.
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.