Untere Wasserbehörde
Die Untere Wasserbehörde ist für den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers zuständig. Sie setzt die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes (LWG) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) um. Sämtliche Gewässerbenutzungen - dazu zählen Einleitungen in die Gewässer und Entnahmen aus den Gewässern - werden genehmigt und überwacht. Präventiver Umweltschutz sowie nachsorgende Maßnahmen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden durchgesetzt.
Dienstleistungen
- Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen / Kläranlagen
- Anlagen in oder an Gewässern
- Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage
- Indirekteinleitung von amalgamhaltigem Abwasser
- Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser
- Betrieb von Kanalisationsnetzen / Kanalnetzanzeige
- Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser
- Indirekteinleitungen
- Jauche-Gülle-Silage (JGS) -Anlagen
- Mitteilung über die erfolgte Klärschlammausbringung
- Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des bei mir anfallenden Klärschlamms
- Wassergefährdende Stoffe