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Die Untere Wasserbehörde ist für den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers zuständig. Sie setzt die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes (LWG) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) um. Sämtliche Gewässerbenutzungen - dazu zählen Einleitungen in die Gewässer und Entnahmen aus den Gewässern - werden genehmigt und überwacht. Präventiver Umweltschutz sowie nachsorgende Maßnahmen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden durchgesetzt.

Dienstleistungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Herr Bergmeier

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A0.099 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Frau Brangenberg

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A0.080 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Herr Helmig

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A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Herr Humpert

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A0.079 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Frau Klein

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A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Herr Köckler

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A0.080 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Frau Kolm

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A0.101 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Frau Kuhlbusch

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A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Herr Litschke

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A0.100 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Frau Mattern

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A0.100 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

Servicezeiten

Tag Zeitraum 1 Zeitraum 2
Montag 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr

Internetadressen