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Nach Wasserrecht bedarf das Einbringen und Einleiten von Stoffen (u.a. Abwasser) in Oberflächengewässer (Bäche, Flüsse, Seen etc.) und in das Grundwasser einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Folgender Antrag ist nicht im Bereich Kleinkläranlagen zu nutzen. >> Hier << gibt es alle Informationen zu Kleinkläarnalgen und entsprechender Antragsstellung.

>> Hier << können Sie online den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis stellen.

Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Zuständige Stelle

  • Umweltamt
  • Gustav-Heinemann-Straße 10
  • 59065 Hamm