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Führerscheinstelle
(30.3.3)
Anschrift
Verwaltungsgebäude Caldenhofer Weg 10
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
Kontakt
Fax: 02381 17-2884
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Verkehrsanbindung
Haltestelle: Rathaus, Buslinien 2, 4, 14, 29, R41
Servicezeiten
Dienstleistungen der Einrichtung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- Ortskenntnisprüfung
- Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Umstellung auf EU-Kartenführerschein
- Das Punktesystem
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Zentrales Fahrerlaubnisregister
- Gewerbliche Personenbeförderung
- Gewerbliche Güterbeförderung
- Fahrerkarte
- Internationaler Führerschein
- Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
- Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland
- Ersatzführerschein
weitere Dienstleistungen anzeigen
Alle Zuständigkeiten
- Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Das Punktesystem
- Ersatzführerschein
- Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
- Fahrerkarte
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Gewerbliche Güterbeförderung
- Gewerbliche Personenbeförderung
- Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland
- Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland
- Internationaler Führerschein
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Ortskenntnisprüfung
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Umstellung auf EU-Kartenführerschein
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Zentrales Fahrerlaubnisregister
Diese Einrichtung gehört zu
Aktuelles
Hinweis 1:
Folgende Dienstleistungen der Führerscheinstelle können Sie auch in den Bürgerämtern beantragen:
- Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis)
- Anträge auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines
- Anträge auf Verlängerung der LKW- und Kraftomnibus- Führerscheine
- Anträgen auf Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Anträge auf Umstellung in einen neuen EU-Kartenführerschein
- Anträge auf Umtausch eines Führerscheins bei Namensänderung
- Anträge auf Ausstellung eines Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
- Anträge zur Herstellung eines Kartenführerscheines nach Begleitendem Fahren ab 17
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Hinweis 2:
Beachten Sie bitte, dass aufgrund der weiterhin bestehenden Infektionslage die Führerscheinstelle
ab dem 04.04.2022
nur mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz
betreten werden kann.
Der Zugang zur Führerscheinstelle erfolgt ausschließlich über den ausgeschilderten Seiteneingang des Hauses.
Ferner beachten Sie bitte auch folgendes:
Der Service der Führerscheinstelle der Stadt Hamm ist aufgrund der aktuellen Situation weiterhin eingeschränkt.
So dürfen sich nach Zugangskontrolle - weiterhin nur bis acht Personen in den eingerichteten Wartebereichen aufhalten. Alle weiteren Personen müssen vor dem Hauseingang warten, bis eine Person das Gebäude verlassen hat. Bringen Sie also nur so viele weitere Personen mit, wie diese für die Erledigung Ihres Anliegens nötig sind (bspw. Dolmetscher), aber so wenig wie möglich (bspw. keine Kinder, weitere Verwandte, keine Geschwister etc.).
Bitte stellen Sie sich auch auf die aktuellen Witterungsverhältnisse ein, da die Führerscheinstelle über keine wettergeschützten Wartezonen im Außenbereich verfügt und es aufgrund der möglichen Belegung der Wartezone im Haus sein kann, dass Sie vor dem Haus warten müssen.
Bitte planen Sie auch eine erhöhte Wartezeit ein.
Beim Betreten der Führerscheinstelle gilt für alle Bürgerinnen und Bürger eine Maskenpflicht. Grundsätzlich haben Sie die Maske auch im Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu tragen, es sei denn, der Abstand von 1,5 m kann eingehalten werden.
Beim Betreten des Gebäudes haben sich alle Personen die Hände zu desinfizieren. Hierzu steht im Eingangsbereich ein Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Zutritt in die Führerscheinstelle nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass für Gebührenzahlungen nur bargeldlose Zahlung (Girocard bzw. EC-Karten der Banken und Sparkassen, keine Kreditkarten) akzeptiert werden.
Bitte denken Sie daran:
Der Zutritt in das Verwaltungsgebäude ist über den vorgenannten Regelungen nur gestattet, wenn Sie
- keinen Kontakt zu einer mit Covid19 infizierten Person hatten
- sich gesund fühlen und keine Symptome haben, die auf eine Infektion mit Covid19 hindeuten
- kein Urlaubsrückkehrer aus einem vom Robert Koch-Institut definierten Risikogebiet
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) sind.
Kontaktpersonen
- Herr Höwing
Tel: 02381 17-8624 - Frau Huddleston
Tel: 02381 17-8629 - Herr Hofmeister
Tel: 02381 17-8625 - Frau Reschke
Tel: 02381 17-8626 - Herr Behrens
Tel: 02381 17-8622 - Frau Sill
Tel: 02381 17-8623 - Herr Rose
Tel: 02381 17-8627