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Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
Erteilung Fahrerlaubnis
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).
- Mindestalter 21 Jahre
- körperlich, geistig und charakterlich für den Beruf als Fahrlehrer geeignet
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf, alternativ eine gleichwertige Vorbildung
- drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder jeweils zwei Jahre der weitergehenden Klassen, für welche die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden sol
- Ausbildung zum Fahrlehrer
- bestandene fachliche Prüfungen
- ausreichende Deutschkenntnisse
Unterlagen
- formloser Antrag auf Erteilung der entsprechenden Fahrlehrerlaubnis
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
- Lebenslauf
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung mit dem Hinweis auf die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung mit dem Hinweis auf die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- Kopie des Führerscheins
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fahrlehrerausbildung
- Nachweis über eine ausbildende Fahrschule
- Nachweis über die geforderte Vorbildung
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses (Belegart 0, gebührenpflichtig, zu beantragen in einem der Bürgerämter der Stadt Hamm)
Kosten
40,90 €
Zuständige Organisationseinheit
- Führerscheinstelle
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sill
Tel: 02381 17-8622
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).
- Mindestalter 21 Jahre
- körperlich, geistig und charakterlich für den Beruf als Fahrlehrer geeignet
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf, alternativ eine gleichwertige Vorbildung
- drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder jeweils zwei Jahre der weitergehenden Klassen, für welche die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden sol
- Ausbildung zum Fahrlehrer
- bestandene fachliche Prüfungen
- ausreichende Deutschkenntnisse
- formloser Antrag auf Erteilung der entsprechenden Fahrlehrerlaubnis
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
- Lebenslauf
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung mit dem Hinweis auf die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung mit dem Hinweis auf die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- Kopie des Führerscheins
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fahrlehrerausbildung
- Nachweis über eine ausbildende Fahrschule
- Nachweis über die geforderte Vorbildung
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses (Belegart 0, gebührenpflichtig, zu beantragen in einem der Bürgerämter der Stadt Hamm)
40,90 €
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/27235/show Führerscheinstelle
001 Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-2243
Fax 02381 17-2884
Frau
Sill
369
02381 17-8622
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
Erteilung Fahrerlaubnis
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer Erlaubnis zum Ausbilden von Fahrschülern (Fahrlehrerlaubnis) sind aufgeführt im § 2 FahrlG (Fahrlehrergesetz).
- Mindestalter 21 Jahre
- körperlich, geistig und charakterlich für den Beruf als Fahrlehrer geeignet
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf, alternativ eine gleichwertige Vorbildung
- drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder jeweils zwei Jahre der weitergehenden Klassen, für welche die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden sol
- Ausbildung zum Fahrlehrer
- bestandene fachliche Prüfungen
- ausreichende Deutschkenntnisse
- formloser Antrag auf Erteilung der entsprechenden Fahrlehrerlaubnis
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
- Lebenslauf
- ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung mit dem Hinweis auf die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung mit dem Hinweis auf die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- Kopie des Führerscheins
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fahrlehrerausbildung
- Nachweis über eine ausbildende Fahrschule
- Nachweis über die geforderte Vorbildung
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses (Belegart 0, gebührenpflichtig, zu beantragen in einem der Bürgerämter der Stadt Hamm)
Führerscheinstelle 30.3.3
001 Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm 3.Etage
02381 17-2243
02381 17-2884
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Frau Sill 369
02381 17-8622
02381 17-2884
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de