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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Möglichkeit die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen.
Unter welchen Voraussetzungen ausländische Führerscheine in Deutschland Gültigkeit haben und welche Unterlagen ggf. für eine Umschreibung in Ihrem Fall benötigt werden, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Original des ausländischen Führerscheines
(evtl. Übersetzung z. B vom ADAC)
Kosten
- bis 52,90 € (je nach Sachverhalt)
Zuständige Organisationseinheiten
- Führerscheinstelle
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Höwing
Tel: 02381 17-8624
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Hofmeister
Tel: 02381 17-8625
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Huddleston
Tel: 02381 17-8629
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Frau Reschke
Tel: 02381 17-8626
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
- Herr Garbas
Tel: 02381 17-8615
Der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Möglichkeit die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen.
Unter welchen Voraussetzungen ausländische Führerscheine in Deutschland Gültigkeit haben und welche Unterlagen ggf. für eine Umschreibung in Ihrem Fall benötigt werden, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Original des ausländischen Führerscheines
(evtl. Übersetzung z. B vom ADAC)
- bis 52,90 € (je nach Sachverhalt)
Herr
Höwing
352
Herr
Hofmeister
354
Frau
Huddleston
353
Frau
Reschke
355
Herr
Garbas
356
Herr
Höwing
352
Herr
Hofmeister
354
Frau
Huddleston
353
Frau
Reschke
355
Herr
Garbas
356
Der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Möglichkeit die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen.
Unter welchen Voraussetzungen ausländische Führerscheine in Deutschland Gültigkeit haben und welche Unterlagen ggf. für eine Umschreibung in Ihrem Fall benötigt werden, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Original des ausländischen Führerscheines
(evtl. Übersetzung z. B vom ADAC)
Amtsleiterin Frau Dr. Reimann-Dittrich
Amtsleiter Herr Scharnewski