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Gewerbliche Güterbeförderung

Gewerbliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen ab 2,5 / 3,5 t zul. GG (incl. Anhänger)

Wer als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 / 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis berechtigt nur zu Transporten innerhalb Deutschlands.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - Norwegen, Island und Liechtenstein - wird eine Gemeinschaftslizenz (auch bekannt als EG-Lizenz) benötigt.
Diese Lizenz kann auch im innerdeutschen Verkehr eingesetzt werden.
Sowohl die Güterkraftverkehrserlaubnis als auch die EG-Lizenz wird in Nordrhein-Westfalen von der für den Firmensitz zuständigen kreisfreien Stadt erteilt.

 

Eine Antragstellung  für

 

  • eine Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Hinweis: Dieser Antrag kann nur gestellt werden, wenn Ihre Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen haben. Ab dem 21.05.2022 wird für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, ebenfalls eine Gemeinschaftslizenz benötigt. Hierfür ist dann eine Antragstellung vor Ort erforderlich.

  • die  Änderung einer bestehenden Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

  • eine zusätzliche Ausfertigung zu einer bestehenden Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

  • eine Ersatzausstellung der vorhandenen Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

 

können Sie auch Online stellen unter dem nachfolgenden Link:https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gueterkraftverkehr-leistungsauswahl

https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gueterkraftverkehr-leistungsauswahl

 

Gewerbliche Güterbeförderung

 

mit Kraftfahrzeugen ab 3,5 t zul. GG (incl.Anhänger)


Innerhalb der Bundesrepublik = Güterkraftverkehrserlaubnis
Bei Erfüllend der Voraussetzungen Erteilung möglich.

In allen EU-Staaten = EG-Lizenz VO (EWG) 881/92
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich

Rechtsgrundlagen allgemein

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der  IHK Dortmund abgelegt haben.

Unterlagen

vorbereitete Antragsformulare,

Merkblatt - siehe Formulare

(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)
Personalausweis oder Paß

bei ausl. Mitbürgern:
Paß
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
Arbeitserlaubnis
Antragsformular

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Gewerbliche Güterbeförderung

Gewerbliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen ab 2,5 / 3,5 t zul. GG (incl. Anhänger)

Wer als Unternehmer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 / 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis berechtigt nur zu Transporten innerhalb Deutschlands.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - Norwegen, Island und Liechtenstein - wird eine Gemeinschaftslizenz (auch bekannt als EG-Lizenz) benötigt.
Diese Lizenz kann auch im innerdeutschen Verkehr eingesetzt werden.
Sowohl die Güterkraftverkehrserlaubnis als auch die EG-Lizenz wird in Nordrhein-Westfalen von der für den Firmensitz zuständigen kreisfreien Stadt erteilt.

 

Eine Antragstellung  für

 

  • eine Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Hinweis: Dieser Antrag kann nur gestellt werden, wenn Ihre Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen haben. Ab dem 21.05.2022 wird für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t überschreitet, ebenfalls eine Gemeinschaftslizenz benötigt. Hierfür ist dann eine Antragstellung vor Ort erforderlich.

  • die  Änderung einer bestehenden Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

  • eine zusätzliche Ausfertigung zu einer bestehenden Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

  • eine Ersatzausstellung der vorhandenen Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

 

können Sie auch Online stellen unter dem nachfolgenden Link:https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gueterkraftverkehr-leistungsauswahl

https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gueterkraftverkehr-leistungsauswahl

 

Gewerbliche Güterbeförderung

 

mit Kraftfahrzeugen ab 3,5 t zul. GG (incl.Anhänger)


Innerhalb der Bundesrepublik = Güterkraftverkehrserlaubnis
Bei Erfüllend der Voraussetzungen Erteilung möglich.

In allen EU-Staaten = EG-Lizenz VO (EWG) 881/92
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich

Rechtsgrundlagen allgemein

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der  IHK Dortmund abgelegt haben.

vorbereitete Antragsformulare,

Merkblatt - siehe Formulare

(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)
Personalausweis oder Paß

bei ausl. Mitbürgern:
Paß
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
Arbeitserlaubnis
Antragsformular

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1743/show
Führerscheinstelle
Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-2243
Fax 02381 17-2884

Frau

Giehl

124

02381 17-8627
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Frau

Kinder

121

02381 17-8623
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7001
Fax 02381 17-2932

Frau

Giehl

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02381 17-8627
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

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Kinder

121

02381 17-8623
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de