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Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit

            - Taxen,
            - Mietwagen,
            - Krankenkraftwagen,
            -
gebündelten Bedarfsverkehr,
            - Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,

benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.


Voraussetzung:
Sie müssen das 21.  Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum)
  • Führungszeugnis (meistens zu beantragen bei den Bürgerämtern – bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen
  • eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
  • und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).



    Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen:

  • Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
  • Gesundheitsteam – Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
    Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm
  • Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
    Am Heessener Wald 6 • 59073 Hamm
  • Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
  • Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
  • Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
  • ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen

  • wenn die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: 
    zusätzlich einen Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV.

    Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.

  • wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe

Kosten

  • bei Ersterteilung 43,90 €
  • bei Verlängerung 38,00 €

  • zzgl. - bei erforderlichem Umtausch
  • des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein  30,30 €                                                                                                                                                                                                      

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit

            - Taxen,
            - Mietwagen,
            - Krankenkraftwagen,
            -
gebündelten Bedarfsverkehr,
            - Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,

benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.


Voraussetzung:
Sie müssen das 21.  Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum)
  • Führungszeugnis (meistens zu beantragen bei den Bürgerämtern – bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen
  • eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
  • und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).



    Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen:

  • Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
  • Gesundheitsteam – Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
    Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm
  • Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
    Am Heessener Wald 6 • 59073 Hamm
  • Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
  • Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
  • Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
  • ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen

  • wenn die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: 
    zusätzlich einen Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV.

    Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.

  • wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe
  • bei Ersterteilung 43,90 €
  • bei Verlängerung 38,00 €

  • zzgl. - bei erforderlichem Umtausch
  • des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein  30,30 €                                                                                                                                                                                                      
P-Schein, Taxischein https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1689/show
Führerscheinstelle
Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-2243
Fax 02381 17-2884

Herr

Höwing

211 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)

02381 17-8624
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Herr

Hofmeister

02381 17-8625
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Frau

Huddleston

(Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)

02381 17-8629
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Frau

Reschke

214 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)

02381 17-8626
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Herr

Garbas

215

02381 17-8615
Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7001
Fax 02381 17-2932

Herr

Höwing

211 (Caldenhofer Weg 10, 2. Obergeschoss)

02381 17-8624
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Herr

Hofmeister

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02381 17-8626
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