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Gewerbliche Personenbeförderung

Gewerbliche Personenbeförderung

mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen

Die unten näher beschriebenen entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen oder Gütern mit Taxi, Mietwagen oder LKW sind genehmigungspflichtig.
Diese Genehmigungen werden für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung bzw. Antragstellung sind die fachliche Eignung, sowie die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Im Taxenverkehr besteht für die Stadt Hamm eine Warteliste, so dass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann.
Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.

Gewerbliche Personenbeförderung

 

mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen


Taxikonzession
Unterliegt der per Ratsbeschluß festgelegter Höchstzahl, z.Z. nur Antrag auf Aufnahme in die "Vormerkliste" möglich;
Voraussetzung:
Sach- und Fachkundeprüfungs-Nachweis

Mietwagenkonzession
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich.

Rechtsgrundlagen allgemein

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der  IHK Dortmund abgelegt haben.

Unterlagen

vorbereitete Antragsformulare,

Merkblatt - siehe Formulare

 

(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)


Personalausweis oder Paß

bei ausl. Mitbürgern:
Paß
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
Arbeitserlaubnis
Antragsformular

Kosten

Die Erteilung der genannten Konzessionen ist nach den jeweils geltenden Kostenordnungen verwaltungsgebührenpflichtig, Beträge können auf Anfrage benannt werden.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Gewerbliche Personenbeförderung

Gewerbliche Personenbeförderung

mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen

Die unten näher beschriebenen entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen oder Gütern mit Taxi, Mietwagen oder LKW sind genehmigungspflichtig.
Diese Genehmigungen werden für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung bzw. Antragstellung sind die fachliche Eignung, sowie die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Im Taxenverkehr besteht für die Stadt Hamm eine Warteliste, so dass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann.
Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.

Gewerbliche Personenbeförderung

 

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Taxikonzession
Unterliegt der per Ratsbeschluß festgelegter Höchstzahl, z.Z. nur Antrag auf Aufnahme in die "Vormerkliste" möglich;
Voraussetzung:
Sach- und Fachkundeprüfungs-Nachweis

Mietwagenkonzession
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich.

Rechtsgrundlagen allgemein

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der  IHK Dortmund abgelegt haben.

vorbereitete Antragsformulare,

Merkblatt - siehe Formulare

 

(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)


Personalausweis oder Paß

bei ausl. Mitbürgern:
Paß
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
Arbeitserlaubnis
Antragsformular

Die Erteilung der genannten Konzessionen ist nach den jeweils geltenden Kostenordnungen verwaltungsgebührenpflichtig, Beträge können auf Anfrage benannt werden.

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1744/show
Führerscheinstelle
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-2243
Fax 02381 17-2884

Frau

Giehl

368

02381 17-8627
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

Frau

Kinder

367

02381 17-8623
fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de
Rechtsamt
Caldenhofer Weg 2 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7001
Fax 02381 17-2932

Frau

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fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

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