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Bauordnungsamt
Zusatzinformationen:
Das Bauordnungsrecht ist in der Bauordnung des Landes NRW geregelt.
Das Bauordnungsamt ist insbesondere für die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauvorbescheiden für die Errichtung, die Änderung, den Abbruch und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zuständig.
Das Bauordnungsrecht dient der Gefahrenabwehr sowie dem geregelten baulichen Miteinander. Insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen sollen durch bauliche Anlagen nicht gefährdet werden. Das Bauordnungsamt ist bemüht, den Bauherrn bei seinen individuellen Bauwünschen beizustehen und mit ihm und seinen beauftragten Fachplanern kreativ nach rechtlich gangbaren Lösungswegen zu suchen. Diese Aufgaben werden in der Bauberatungsabteilung wahrgenommen, die im Sinne einer bürgerorientierten Verwaltung schon im Vorfeld von Bauanträgen versucht Lösungsmöglichkeiten zu finden.
In der Baurechtsabteilung werden Nachbarbeschwerden, Stellplatzablösungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Teilungsgenehmigungen und Baulasten bearbeitet. Außerdem erhalten hier berechtigte Bürger Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und können Akteneinsicht nehmen.
Die technische Prüfgruppe erteilt Baugenehmigungen, die Gestattung der vorzeitigen Nutzung eines Bauvorhabens und überprüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften beim Bau.
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns
Buslinien: alle in Richtung Hauptbahnhof
Haltestellen: Hauptbahnhof
(63)
Anschrift
Technisches Rathaus
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Kontakt
Tel.: 02381 17-4301
Fax: 02381 17-2958
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Servicezeiten
Dienstleistungen der Einrichtung
- Bautechnische Prüfung
- Immissionsschutzrechtliche Beratung, Genehmigung und Überwachung
- Fachtechnische Information, Beratung und Vorprüfung
- Baurecht und Verwaltung
weitere Dienstleistungen anzeigen
Alle Zuständigkeiten
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG
- Allgemeine Bauberatung
- Amtliche Basiskarte
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Auskunftserteilung und Fertigung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbeschreibung)
- Bauberatung
- Baugenehmigung - Abbruch
- Baugenehmigung - Anbauten und Wintergärten
- Baugenehmigung - Änderung der äußeren Gestaltung
- Baugenehmigung - Garagen und Carports (überdachte Stellplätze)
- Baugenehmigung - Große Sonderbauten
- Baugenehmigung - Nachtragsgenehmigung (Nachtrag)
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung
- Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung
- Baugenehmigung - Werbeanlagen
- Baugenehmigung - Wohnhäuser und kleinere Sonderbauten
- Baulasten
- Bauordnungsrecht - Bauanträge u. Genehmigungen
- Baurecht und Verwaltung
- Bautechnische Prüfung
- Bauüberwachung
- Bauzustandsbesichtigungen (Rohbau, abschließende Fertigstellung)
- Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Erschließung von Grundstücken, Antrag auf Entwässerung
- Erteilung von Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster
- Fachtechnische Information, Beratung und Vorprüfung
- Fliegende Bauten (Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte)
- Genehmigungsfreistellungen
- Gestaltungssatzungen
- Gestattung der vorzeitigen Nutzung
- Grundberatung Katasterangelegenheiten
- Herstellung einer Grundstückszufahrt/Bordsteinabsenkung
- Immisionsschutz - Anzeige gemäß § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über eine beabsichtigte Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des § 4 BImSchG
- Immissionsschutz - Anzeige gemäß § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Änderungsanzeige)
- Immissionsschutz - Anzeige gemäß § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Immissionsschutz - Ausnahmegenehmigungen für Nachtarbeiten nach § 9 Abs. 2 LImSchG NRW
- Immissionsschutz - Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
- Immissionsschutz - Beurteilung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
- Immissionsschutz - Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Immissionsschutz - Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Immissionsschutz - Nachbarbeschwerden in Bezug auf Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Immissionsschutzrechtliche Beratung, Genehmigung und Überwachung
- Immissionsschutz - Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Immissionsschutz - „Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung von Anlagen gemäß § 4 bzw. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)“
- Immissionsschutz - „Anzeige einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage (MFA) nach § 6 der 44. BImSchV“
- Planungsrecht - Bebaubarkeit von Grundstücken
- Registratur/ Datenerfassung
- Statik
- Statistik der Bautätigkeit - statistischer Erhebungsbogen
- Stellplatzablösungen
- Teilungsgenehmigungen
- Vereinigung und Verschmelzung
- Vorbescheid - Bauvoranfrage
- Wiederkehrende Prüfung
Diese Einrichtung gehört zu
Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität)
Zu dieser Einrichtung gehören
Kontaktpersonen
- Herr Horstmann
Amtsleitung
Tel: 02381 17-4300 - Frau Zwitzers
Teamassistenz
Tel: 02381 17-4301 - Herr Schellok
Abteilungsleitung
Tel: 02381 17-4310 - Frau Kipry
Abteilungsleitung / stellvertretende Amtsleitung
Tel: 02381 17-4330 - Herr Heusner
Abteilungsleitung
Tel: 02381 17-4340