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Die untere Immissionsschutzbehörde stellt den Schutz der Nachbarschaft und Umwelt in Bezug auf Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sicher. Wir genehmigen Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.

Unser Schwerpunkt

  • Beratung von Bürger:innen und Anlagenbetreiber:innen
  • Genehmigung und Überwachung von technische Anlagen
  • Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Immissionen von technischen Anlagen.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zum Thema Immissionsschutz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.

 

Zuständige Stelle

Ansprechpartner

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