Immissionsschutzrechtliche Beratung, Genehmigung und Überwachung
Die untere Immissionsschutzbehörde stellt den Schutz der Nachbarschaft und Umwelt in Bezug auf Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sicher. Wir genehmigen Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.
Unser Schwerpunkt
- Beratung von Bürger:innen und Anlagenbetreiber:innen
- Genehmigung und Überwachung von technische Anlagen
- Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Immissionen von technischen Anlagen.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zum Thema Immissionsschutz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.
Ansprechpartner
Verwandte Dienstleistungen
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- Immissionsschutz - Anzeige gemäß § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Änderungsanzeige)
- Immissionsschutz - Anzeige gemäß § 15 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über eine beabsichtigte Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des § 4 BImSchG
- Immissionsschutz - Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Immissionsschutz - Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Immissionsschutz - Beurteilung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
- Immissionsschutz - Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
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- Immissionsschutz - „Anzeige einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage (MFA) nach § 6 der 44. BImSchV“
- Immissionsschutz - Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz