Immissionsschutzrechtliche Beratung, Genehmigung und Überwachung
Die untere Immissionsschutzbehörde stellt den Schutz der Nachbarschaft und Umwelt in Bezug auf Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sicher. Wir genehmigen Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.
Unser Schwerpunkt
- Beratung von Bürger:innen und Anlagenbetreiber:innen
- Genehmigung und Überwachung von technische Anlagen
- Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Immissionen von technischen Anlagen.
Sie fühlen sich zum Beispiel belästigt durch eine technische Anlage, wie eine Windenergieanlage, eine Abfallbehandlungsanlage, ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein sonstiger Gewerbebetrieb? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir treten in Kontakt mit dem Verursacher und bessern Ihre Situation, sofern das öffentlich-rechtlich geboten ist. Rufen Sie uns daher gerne an oder senden eine E-Mail an immissionsschutz@stadt.hamm.de. Der E-Mail können Sie gerne das ausgefüllte Dokument, was Sie dem Download entnehmen können, anfügen. Das unterstützt die weitere Ermittlungsarbeit.
Kennen Sie schon Sag's Hamm? Hier können Sie selbstverständlich auch Ihr Anliegen vorbringen. -> Sag's Hamm
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für Immissionsschutz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.
Zuständige Stellen
Ansprechpartner
Dokumente
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