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Vorläufiger Personalausweis
Sofern Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.
Vorläufige Personalausweise werden von uns vor Ort ausgefertigt und sind längstens 3 Monate gültig.
Die Hinweise zum Personalausweis gelten entsprechend. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.
Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Der Personalausweis kann auch für Kinder ab Geburt beantragt und ausgestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/ des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.
Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.
Unterlagen
Für eine Neubeantragung benötigen Sie:
- Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. Reisepass oder Kinderausweis.
- Lichtbild (biometrisch).
- Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich.
Kosten
10,00€
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Abteilung Zahlungsabwicklung
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: stadtkasse@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
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Vorläufige Personalausweise werden von uns vor Ort ausgefertigt und sind längstens 3 Monate gültig.
Die Hinweise zum Personalausweis gelten entsprechend. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.
Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Der Personalausweis kann auch für Kinder ab Geburt beantragt und ausgestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/ des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.
Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.
Für eine Neubeantragung benötigen Sie:
- Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. Reisepass oder Kinderausweis.
- Lichtbild (biometrisch).
- Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich.
10,00€
BPA, Bundespersonalausweis https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2284/showSofern Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.
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Die Hinweise zum Personalausweis gelten entsprechend. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Identität bei der Beantragung zu überprüfen. Die Beantragung kann daher nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist nicht möglich.
Es ist zudem erforderlich, dass Sie in Ihrem Ausweis eine eigenhändige Unterschrift leisten. Sie können sich daher bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Der Personalausweis kann auch für Kinder ab Geburt beantragt und ausgestellt werden. Dazu ist das Einverständnis der/ des Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen Sie in der Regel einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestallungsurkunde erforderlich.
Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.
Für eine Neubeantragung benötigen Sie:
- Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder ungültig ist) oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, wie z. B. Reisepass oder Kinderausweis.
- Lichtbild (biometrisch).
- Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich.
| Name | Telefon | Zimmer |
|
| 17- |
|
Abteilungsleiterin | Frau Müller | 9917 | 203 |
Bescheinigung in Steuersachen | Herr Trippelsdorf Frau Schaub | 9928 9925 | 213 211 |
Bußgelder | Frau Peters Herr Rosenberg | 9935 9927 | 212 212 |
Elternbeiträge für Kitas und OGS | Frau Hampel | 9919 | 207 |
Feuerwehr/Rettungsdienst | Herr Teske | 9932 | 221 |
Friedhofsgebühren | Herr Teske | 9932 | 221 |
Gebühren für Versicherungsanzeige, KFZ | Frau Kothenschulte | 9963 | 217 |
Gewerbesteuer | Herr Trippelsdorf | 9928 | 213 |
Grundbesitzabgaben | Frau Schaub | 9925 | 211 |
Hundesteuer | Herr Trippelsdorf | 9928 | 213 |
Musikschule | Frau Brösel | 9937 | 214 |
Schlammabfuhr | Frau Schaub | 9925 | 211 |
Schulamt | Frau Hader | 9918 | 213 |
Tagespflege | Frau Hader | 9918 | 213 |
Unterhaltsvorschuss | Frau Hader | 9918 | 213 |
Vergnügungssteuer | Herr Trippelsdorf | 9928 | 213 |
Verpflegungsgelder städtische Kitas | Frau Hader | 9918 | 213 |
Verwarngelder | Frau Peters Herr Rosenberg | 9935 9927 | 212 212 |
Wirtschaftliche Jugendhilfe | Frau Hader | 9918 | 213 |
Zweitwohnungssteuer | Frau Schaub | 9925 | 211 |
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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