BIS: Suche und Detail

Sofern Sie sofort einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird von uns ausgefertigt und ist längstens 1 Jahr gültig.
Wenn Sie noch mehr als 3 Tage Zeit vor Reiseantritt haben, wird Ihnen ein endgültiger Reisepass als Expresspass ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass in manchen Staaten ein vorläufiger Reisepass nicht zur Einreise berechtigt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich vorher über die Einreisevorschriften erkundigen.

Eine Vertretung ist nicht möglich.

Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich. Ist die Ehe der Eltern geschieden oder leben sie getrennt, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluß. Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestellungsurkunde erforderlich. Bringen Sie bitte Ihren alten Pass mit, wenn Sie den neuen Reisepass abholen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den durch uns ungültig gemachten Pass als Andenken zurück.

Wichtige Änderung ab dem 1. Mai 2025:
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die der neuen technischen Richtlinie zu Lichtbildern in Ausweisdokumenten entsprechen.
Diese Bilder werden im Regelfall entweder in der Behörde erstellt oder von Fotograf*innen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt.

Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • aktuell digital erstelltes Lichtbild
  • evtl. Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Familienbuch
  • Persönliche Vorsprache nötig
  • Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern (siehe Downloadbereich)

Rechtsgrundlagen

Passgesetz

Kosten

26,00 €