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Ihren Personalausweis können Sie in jedem unserer Bürgerämter beantragen. Seit dem 01. November 2010 gibt es nur noch den neuen Personalausweis.Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt. Die Ausweise stellt nur die Bundesdruckerei in Berlin her. Alle Anträge werden von uns unverzüglich an diese Stelle weitergeleitet. Erfahrungsgemäß beträgt die Lieferzeit ca. 4 Wochen. Jeder Deutsche ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Sollten Sie einen Personalausweis schneller benötigen, kann Ihnen auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Eine Verlängerung dieser Ausweise ist nicht möglich. Ob für Ihre Auslandsreise der Personalausweis zur Einreise in Ihr Zielland ausreichend ist, erfahren Sie bei ihrem Reiseveranstalter oder über die Informationsseite des Auswärtiges Amt - Reisehinweise.

Aktuelle Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis, sowie zur eID eID-Funktion finden Sie hier.

Für eine Neubeantragung benötigen Sie:

  • Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder Ihren Reisepass bzw. Kinderpass (Kinderausweis). Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument sowie eine Personenstandsurkunde, z.B. die Geburtsurkunde, mit.

  • Das Lichtbild muss ab dem 01.05.2025 den neuen technischen Richtlinien entsprechen. Mustertafeln für den neuen Bundespersonalausweis können Sie über den beigefügten Link einsehen (Fotomustertafel). Bitte beachten Sie den Hinweis weiter unten.

  • Zur Antragstellung müssen Sie selbst kommen. Eine Vertretung ist nicht möglich. Wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen, müssen Sie den alten Ausweis vorlegen. Dieser wird eingezogen.

  • Fertige Ausweise können auch von einer bevollmächtigen Person abgeholt werden. Geben Sie in diesem Fall der bevollmächtigten Person den alten Ausweis mit. Eine Vollmacht zur Abholung des Ausweises können Sie hier online ausstellen und direkt ausdrucken.

  • Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

  • Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich.

  • Beantragen Sie den Ausweis für Ihr Kind, muss das Kind bei der Antragstellung zwingend anwesend sein!

  • Seit dem 01.08.2021 sind die Fingerabdrücke verpflichtend im Personalausweis zu speichern.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten persönlich vorzusprechen, z.B. aus Gründen der Pflegebedürftigkeit, können Sie auch einen Antrag auf die Befreiung von der Ausweispflicht stellen (s. unter Downloads). Den Antrag richten Sie oder Ihre Betreuer/Bevollmächtigten mit dem entsprechenden Vordruck an das Bürgeramt Mitte.

Wichtige Änderung ab dem 1. Mai 2025:
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die der neuen technischen Richtlinie zu Lichtbildern in Ausweisdokumenten entsprechen.
Diese Bilder werden im Regelfall entweder in der Behörde erstellt oder von Fotograf*innen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt.

Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden,
hier finden Sie Informationen der Drogeriemarktkette dm

Erforderliche Unterlagen

  • Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder
  • Ihren Reisepass bzw. Kinderpass (Kinderausweis).
  • Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument mit, sowie eine Personenstandsurkunde, z.B. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • Ein aktuell digital erstelltes Lichtbild
  • Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern (siehe Downloadbereich)
  • Bei Beantragung durch Eltern für Kinder müssen die Kinder zwingend bei Antragstellung anwesend sein.

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Kosten

Die Ausstellung für Antragsteller bis zum 24. Lebensjahr ist mit 22,80 € gebührenpflichtig. Für alle übrigen Personen beträgt die Gebühr 37,00 €.