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Untere Immissionsschutzbehörde

Die untere Immissionsschutzbehörde stellt den Schutz der Nachbarschaft und Umwelt in Bezug auf Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sicher.

Seit dem 01.01.2008 sind durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes in Nordrhein- Westfalen wesentliche Bereiche der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, Stellungnahmen und Überwachungen auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert worden. Für Teilbereiche bleibt jedoch die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm gehören wir zur technischen Abteilung des Bauordnungsamtes und sind Ihr Ansprechpartner für anlagenbezogenen Immissionsschutz. Auf dieser Seite finden Sie eine Verlinkung zu unserem Dienstleistungsspektrum.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zum Thema Immissionsschutz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.

(633.3)

Anschrift

Technisches Rathaus
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm

Kontakt

Fax: 02381 17-2958
E-Mail: immissionsschutz@stadt.hamm.de

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Die verschiedenen Abteilungen haben unterschiedliche Servicezeiten.

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