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Personenstandsurkunden

Zum Nachweis Ihrer Lebensdaten, der Namensführung und des Familienstandes und stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch aus den Geburtsregistern, Eheregistern, Lebenspartnerschaftregistern

Diese Urkunden können Sie auch online bestellen.

Sie erhalten beim Standesamt Hamm

  • Geburtsurkunden oder beglaubige Abschriften aus dem Geburtenregister der vergangenen 110 Jahre
  • Eheurkunden (Heiratsurkunden) oder beglaubige Abschriften aus dem Eheregister der vergangenen 80 Jahre
  • Sterbeurkunden der vergangenen 30 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsurkunden Allgemeine Informationen Sie können
  • Urkunden direkt erhalten Sie können Urkunden von sich selbst oder von Verwandten in gerader Linie direkt beim Standesamt erhalten, wenn Sie uns in den Öffnungszeiten besuchen.

Die Urkunden können auch schriftlich bestellt werden.
Formlos, bitte ausgedruck, unterschrieben und zusammen mit einem Verrechnungsscheck oder Bargeld übersenden an Standesamt Hamm, Postfach 2449, 59014 Hamm.

Die einfachste Variante ist die bequeme Onlinebestellung.
Im Bereich der Urkundenbestellung (online) erteilen Sie uns die Genehmigung die Gebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Anschließend senden wir Ihnen die Urkunden per Post zu. Voraussetzung ist, dass sich die Urkunde auf Sie, Ihren Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie bezieht oder Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.

Internationale (mehrsprachige) Urkunden erhalten Sie auf Wunsch für die gleiche Gebühr.

Apostillen (Überbeglaubigungen) führt die Bezirksregierung in Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de) durch.

Geburtsurkunden aus dem Archiv, die älter sind als 110 Jahre, Eheurkunden, die älter sind als 80 Jahre, und Sterbeurkunden, die älter sind als 30 Jahre, kann das Standesamt nicht mehr ausstellen.
Die Personenstandsregister aus diesen Jahren wurden aufgrund geänderter gesetzlicher Aufbewahrungsfristen an das Stadtarchiv abgegeben. Dort erhalten Sie auf Wunsch nach archivrechtlichen Bestimmungen beglaubigte Abschriften.

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache erforderlich)

Kosten

Jede Urkunde kostet 10,00 €.
Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils 5,00 €.

Urkunden für Rententräger oder andere soziale Zwecke sind gebührenfrei.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Links zu externen Verfahren

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Personenstandsurkunden

Zum Nachweis Ihrer Lebensdaten, der Namensführung und des Familienstandes und stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch aus den Geburtsregistern, Eheregistern, Lebenspartnerschaftregistern

Diese Urkunden können Sie auch online bestellen.

Sie erhalten beim Standesamt Hamm

  • Geburtsurkunden oder beglaubige Abschriften aus dem Geburtenregister der vergangenen 110 Jahre
  • Eheurkunden (Heiratsurkunden) oder beglaubige Abschriften aus dem Eheregister der vergangenen 80 Jahre
  • Sterbeurkunden der vergangenen 30 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsurkunden Allgemeine Informationen Sie können
  • Urkunden direkt erhalten Sie können Urkunden von sich selbst oder von Verwandten in gerader Linie direkt beim Standesamt erhalten, wenn Sie uns in den Öffnungszeiten besuchen.

Die Urkunden können auch schriftlich bestellt werden.
Formlos, bitte ausgedruck, unterschrieben und zusammen mit einem Verrechnungsscheck oder Bargeld übersenden an Standesamt Hamm, Postfach 2449, 59014 Hamm.

Die einfachste Variante ist die bequeme Onlinebestellung.
Im Bereich der Urkundenbestellung (online) erteilen Sie uns die Genehmigung die Gebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Anschließend senden wir Ihnen die Urkunden per Post zu. Voraussetzung ist, dass sich die Urkunde auf Sie, Ihren Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie bezieht oder Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.

Internationale (mehrsprachige) Urkunden erhalten Sie auf Wunsch für die gleiche Gebühr.

Apostillen (Überbeglaubigungen) führt die Bezirksregierung in Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de) durch.

Geburtsurkunden aus dem Archiv, die älter sind als 110 Jahre, Eheurkunden, die älter sind als 80 Jahre, und Sterbeurkunden, die älter sind als 30 Jahre, kann das Standesamt nicht mehr ausstellen.
Die Personenstandsregister aus diesen Jahren wurden aufgrund geänderter gesetzlicher Aufbewahrungsfristen an das Stadtarchiv abgegeben. Dort erhalten Sie auf Wunsch nach archivrechtlichen Bestimmungen beglaubigte Abschriften.

Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache erforderlich)

Jede Urkunde kostet 10,00 €.
Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils 5,00 €.

Urkunden für Rententräger oder andere soziale Zwecke sind gebührenfrei.

Urkunden https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1969/show
Standesamt
Caldenhofer Weg 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-5343
Fax 02381 17-109176

Frau

Hoppe

Zimmer 1.14 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5335

Frau

Naffin

Zimmer 1.09 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5337

Frau

Mandel

Zimmer 1.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5333

Frau

Weyer-Pohl

Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5334

Frau

Hainsch

Zimmer 1.04 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5332

Frau

Fernahl

Zimmer 1.03 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5331

Frau

Krause

Zimmer 1.06 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5341

Frau

Zombou

Zimmer 1.05 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5342

Frau

Oukaddi

Zimmer 1.17 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5344

Frau

Hassani

Zimmer 1.15 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5346

Frau

Weber

Zimmer 1.15 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5345

N.

N. (Leitung des Standesamtes)

Zimmer 1.01 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5330

Frau

Krischer (stellv. Leiterin des Standesamtes)

Zimmer 1.07 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

02381 17-5340