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Die untere Immissionsschutzbehörde stellt den Schutz der Nachbarschaft und Umwelt in Bezug auf Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sicher.

Seit dem 01.01.2008 sind durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes in Nordrhein- Westfalen wesentliche Bereiche der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, Stellungnahmen und Überwachungen auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert worden. Für Teilbereiche bleibt jedoch die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm gehören wir zur technischen Abteilung des Bauordnungsamtes und sind Ihr Ansprechpartner für anlagenbezogenen Immissionsschutz. Auf dieser Seite finden Sie eine Verlinkung zu unserem Dienstleistungsspektrum.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zum Thema Immissionsschutz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.

Dienstleistungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Herr Gantenbrinker

Sachgebietsleitung

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A0.027 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

Frau Grimm

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A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

Frau Guth

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A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

Herr Wendt

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A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

Herr Zeusnik

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A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

Servicezeiten

Die verschiedenen Abteilungen haben unterschiedliche Servicezeiten.