BIS: Suche und Detail

Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Absenkung von Bordsteinen
- Bauberatung

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.

Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt.

Sobald diese jedoch Versickerungsanlagen mit >300 m² abflusswirksamer Fläche beinhalten, sind sie 2-fach in Papierform einzureichen.

Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind ebenso weiterhin 2-fach in Papierform erforderlich.