Grundstücksentwässerung, Beantragung einer Anschluss- und Benutzungsgenehmigung
Damit ein Grundstück im Sinne der Abwassersatzung der Stadt Hamm als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen (Abwasser)
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksanschlussleitungen (Abwasser)
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Genehmigung von Bordsteinabsenkungen
- Bauberatung (Bauordnungsrecht, Planungsrecht)
Für alle genutzten Grundstücke gilt, dass der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung oder die wesentliche Änderung der Grundstücksentwässerung nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig ist! Dies bezieht sich insbesondere auf wesentliche Änderungen von bebauten und/oder befestigten Flächen.
Eine angestrebte (teilweise) Befreiung von der Anschluss- und Benutzungspflicht (Niederschlagswasser) erfordert ebenfalls eine schriftliche Genehmigung. Im Zuge des dafür erforderlichen Entwässerungsänderungsantrags ist zeichnerisch sowie rechnerisch nachzuweisen, wie und wo das Niederschlagswasser schadlos auf dem eigenen Grundstück verbleibt oder in ein anliegendes Gewässer eingeleitet werden soll. (Wasserrechtliche Erlaubnis)
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.
Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt.
Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind weiterhin 2-fach in Papierform einzureichen.