Erschließung von Grundstücken, Antrag auf Entwässerung
Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Absenkung von Bordsteinen
- Bauberatung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.
Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt.
Sobald diese jedoch Versickerungsanlagen mit >300 m² abflusswirksamer Fläche beinhalten, sind sie 2-fach in Papierform einzureichen.
Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind ebenso weiterhin 2-fach in Papierform erforderlich.