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Wiederannahme eines früheren Namens
Mädchenname, alter Name
Sie sind geschieden und möchten Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen wieder annehmen?
Hier können Sie den dazu erforderlichen Antrag stellen. Das Standesamt wird nach Prüfung des Antrages auf Sie zukommen und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Standesamt
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de
- Familienrathaus
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: familienrathaus@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Hoppe
Tel: 02381 17-5335
Buchstabenbereich: A - B
- Frau Naffin
Tel: 02381 17-5337
Buchstabenbereich: S + U
- Frau Mandel
Tel: 02381 17-5333
Buchstabenbereich: T + V - W
- Frau Weyer-Pohl
Tel: 02381 17-5334
Buchstabenbereich: P - R
- Frau Hainsch
Tel: 02381 17-5332
Buchstabenbereich: K
- Frau Fernahl
Stellvertretende Abteilungsleitung
Tel: 02381 17-5340
Sachgebietsleitung Beurkundungsservice, Buchstabenbereich: X-Z
- Frau Zombou
Tel: 02381 17-5342
Buchstabenbereich C - F
- Frau Krischer
Abteilungsleitung
Tel: 02381 17-5330
Leiterin des Standesamtes
- Frau Gül
Tel: 02381 17-5331
Buchstabenbereich: L - O
- Frau Wlochinski
Tel: 02381 17-5338
Buchstabenbereich: G - J
Amt/Fachbereich
55.21
Sie sind geschieden und möchten Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen wieder annehmen?
Hier können Sie den dazu erforderlichen Antrag stellen. Das Standesamt wird nach Prüfung des Antrages auf Sie zukommen und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.
alter Name, Mädchenname, Geburtsname https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/51117/showFrau
Hoppe
Zimmer 1.14 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Naffin
Zimmer 1.09 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Mandel
Zimmer 1.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Weyer-Pohl
Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hainsch
Zimmer 1.04 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Fernahl
Stellvertretende Abteilungsleitung
Zimmer 1.03 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Zombou
Zimmer 1.05 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Krischer
Abteilungsleitung
Zimmer 1.07 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Gül
Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Wlochinski
Zimmer 1.17 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hoppe
Zimmer 1.14 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Naffin
Zimmer 1.09 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Mandel
Zimmer 1.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Weyer-Pohl
Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hainsch
Zimmer 1.04 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Fernahl
Stellvertretende Abteilungsleitung
Zimmer 1.03 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Zombou
Zimmer 1.05 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Krischer
Abteilungsleitung
Zimmer 1.07 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Gül
Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Wlochinski
Zimmer 1.17 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Mädchenname, alter Name
Sie sind geschieden und möchten Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen wieder annehmen?
Hier können Sie den dazu erforderlichen Antrag stellen. Das Standesamt wird nach Prüfung des Antrages auf Sie zukommen und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/51117/showIm Personenstandswesen werden die bekannten Aufgaben bewältigt, die der Bürger seit jeher dem Begriff Standesamt zuordnet:
die Beurkundung des Personenstandes, die bis zur Einrichtung der Standesämter (in Preußen im Oktober 1874) den Kirchenbuchämtern oblag.
Hier werden Eheschließungen angemeldet und durchgeführt, Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland ausgestellt, Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt, Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie z. B. Voranstellung oder Anfügung von Familiennamen, Wiederannahme eines früheren Familiennamens und Namenserteilungen beurkundet.
Auch die Anerkennung von Vaterschaften nimmt das Standesamt entgegen.
Vaterschaften, Nichtvaterschaften, Adoptionen, Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen und Sterbefälle werden in die im Standesamt geführten Personenstandsregister eingetragen.
In Angelegenheiten, für deren Entscheidung Gerichte zuständig sind, werden Anträge entgegengenommen und weitergeleitet (z. B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses oder Berichtigungen).
Das Standesamt im Familienrathaus besitzt einen behindertengerechten Zugang.
Vor- und/oder Familiennamen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet und erfolgt ebenfalls im Standesamt.
Für diese Fälle stehen Ihnen Frau Krischer unter der Rufnummer 02381/175340 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Das Familienrathaus.START bündelt Leistungen rund um den Zeitraum der Geburt eines Kindes.
Neben dem Standesamt und dem Familienbüro werden auch Beratungen zu den Themen Elterngeld und Kindergeld angeboten.
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