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Kläranlagen und Biogasanlagen
Kläranlagen
Für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage ist gem. § 57 (2) Landeswassergesetz (LWG) eine wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich.
Die Einleitung von vorgereinigtem Schmutzwasser stellt eine Benutzung des Gewässers dar und bedarf einer Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Biogasanlagen
In Biogasanlagen wird in einem natürlichen biologischen Zersetzungsprozess unter Sauerstoffabschluss Biogas erzeugt. Ausgangsmaterialien für die Erzeugung von Biogas sind vielfach Gülle, Jauche, Silagesickersäfte, Festmist und nachwachsende Rohstoffe wie Mais oder Getreide.
Biogasanlagen bestehen aus mehreren Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Für diese Anlagen gelten die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kuhlbusch
Tel: 02381 17-7167
E-Mail: kuhlbuschk@stadt.hamm.de
- Herr Cigelski
Tel: 02381 17-7160
E-Mail: cigelski@stadt.hamm.de
Abteilungsleitung Wasserwirtschaft und Kleinkläranlagen
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
Kläranlagen
Für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage ist gem. § 57 (2) Landeswassergesetz (LWG) eine wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich.
Die Einleitung von vorgereinigtem Schmutzwasser stellt eine Benutzung des Gewässers dar und bedarf einer Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Biogasanlagen
In Biogasanlagen wird in einem natürlichen biologischen Zersetzungsprozess unter Sauerstoffabschluss Biogas erzeugt. Ausgangsmaterialien für die Erzeugung von Biogas sind vielfach Gülle, Jauche, Silagesickersäfte, Festmist und nachwachsende Rohstoffe wie Mais oder Getreide.
Biogasanlagen bestehen aus mehreren Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Für diese Anlagen gelten die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Kläranlage, Abwasserbehandlung, Wasserrecht, Schmutzwasser, Biogasanlage https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25505/showFrau
Kuhlbusch
A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Cigelski
A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Kuhlbusch
A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Cigelski
A0.077 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)