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Untere Wasserbehörde

Die Untere Wasserbehörde ist für den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers zuständig. Sie setzt die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes (LWG) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) um. Sämtliche Gewässerbenutzungen - dazu zählen Einleitungen in die Gewässer und Entnahmen aus den Gewässern - werden genehmigt und überwacht. Präventiver Umweltschutz sowie nachsorgende Maßnahmen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden durchgesetzt.

(31.3)

Anschrift

Technisches Rathaus
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm

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Tel.: 02381 17-7101
Fax: 02381 17-2931
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de

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