Statuswechsel (Wohnungswechsel)
Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland besitzen, so müssen Sie eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmen. Dies ist stets die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung (betrachtet auf ein Jahr).
Sollte sich die Nutzungshäufigkeit verschieben, so wird mit dem Statuswechsel erklärt, welche ihrer Wohnung nun Hauptwohnung ist. Sofern Hamm Hauptwohnung wird, können Sie diese Erklärungen in jedem Bürgeramt abgeben.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG)Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
gebührenfreiUnterlagen
Personalausweis,Reisepass. Bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass oder ID-Karte
Downloads (Formulare / Informationen)
Zuständige Organisationseinheiten
-
Amtsstraße 19
59073 HammE-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
-
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 HammE-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
-
Kamener Straße 177
59077 HammE-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
-
Alter Grenzweg 2
59071 HammE-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
-
Dortmunder Straße 245
59077 HammE-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
-
Teichweg 1
59075 HammE-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
-
Unnaer Straße 10-12
59069 HammE-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de