BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wohnungswechsel (Abmeldung)
Wenn Sie von Hamm fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung.
Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.
Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung können Sie schriftlich, persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”. Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.
Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.
Die allgemeine Rechtsgrundlage hierfür bildet § 17 des Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind?
Dann steht Ihnen hierfür unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung (zum Ausdrucken)
Kosten
gebührenfrei
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Servicetelefon
Tel: 02381 17-7777
E-Mail: info@stadt.hamm.de
Wohnungswechsel (Abmeldung)
Wenn Sie von Hamm fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung.
Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.
Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung können Sie schriftlich, persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”. Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.
Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.
Die allgemeine Rechtsgrundlage hierfür bildet § 17 des Bundesmeldegesetz (BMG)
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind?
Dann steht Ihnen hierfür unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung (zum Ausdrucken)
gebührenfrei
Wegzug, Wohnungsaufgabe, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnunggeberbestätigung, Umzug, Ummeldung, ummelden https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2869/show Bürgeramt Uentrop
001 Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Rhynern
001 Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
001 Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen
001 Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Bockum-Hövel
001 Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Heessen
001 Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Mitte
001 Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Wohnungswechsel (Abmeldung) Wegzug, Wohnungsaufgabe, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnunggeberbestätigung, Umzug, Ummeldung, ummelden
Wenn Sie von Hamm fortziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung.
Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.
Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich abmelden. Die Abmeldung können Sie schriftlich, persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung einer Wohnung”. Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug bei uns durchführen. Sie erhalten von uns eine Abmeldebestätigung.
Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.
Die allgemeine Rechtsgrundlage hierfür bildet § 17 des Bundesmeldegesetz (BMG)
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Für Vermieter/ Wohnungsgeber:
Sie möchten uns mitteilen, dass Ihre Mieter/-innen ausgezogen sind?
Dann steht Ihnen hierfür unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung (zum Ausdrucken)
Bürgeramt Uentrop 17-172
001 Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
02381 17-9299
02381 17-109299
ba-uentrop@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Rhynern 17-173
001 Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
02381 17-9399
02381 17-109399
ba-rhynern@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
17-174 001 Kamener Straße 177 59077 Hamm
02381 17-9499
02381 17-109499
ba-pelkum@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen 17-175
001 Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
02381 17-9599
02381 17-109599
ba-herringen@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Bockum-Hövel 17-176
001 Teichweg 1 59075 Hamm
02381 17-9699
02381 17-109699
ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Heessen 17-177
001 Amtsstraße 19 59073 Hamm
02381 17-9799
023281 17-109799
ba-heessen@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Mitte 17-171
001 Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm 3.Etage
02381 17-9199
02381 17-2990
ba-mitte@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de