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Wohnungswechsel (Anmeldung)

Willkommen in Hamm!
Unser Angebot erleichtert Ihnen den Start in Hamm.

Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Hamm ziehen, benötigen Sie den Vordruck ”Anmeldung einer Wohnung”.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass,ggf. Kinderpässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie in den Bürgerämtern vornehmen lassen.

Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit.

Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 des Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

  • Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.

  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
    Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.

Kosten

Anmeldung bei der Meldebehörde: gebührenfrei

Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Wohnungswechsel (Anmeldung)
Willkommen in Hamm!
Unser Angebot erleichtert Ihnen den Start in Hamm.

Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Hamm ziehen, benötigen Sie den Vordruck ”Anmeldung einer Wohnung”.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass,ggf. Kinderpässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie in den Bürgerämtern vornehmen lassen.

Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit.

Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 des Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.

  • Wohnungsgeberbestätigung:
    Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
    Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.

Anmeldung bei der Meldebehörde: gebührenfrei

Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung

Neuzuzug, Wohnungsanmeldung, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnunggeberbestätigung, Umzug, Ummeldung, ummelden https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1320/show
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990

Servicetelefon

02381 17-7777
info@stadt.hamm.de