BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Reisepass (Europass)

Der Reisepass kann bei einem der Bürgerämter beantragt werden. Für Reisen in viele Staaten wird heute häufig kein Reisepass mehr benötigt.

Ob ein Reisepass benötigt wird, teilt Ihnen Ihr Reiseveranstalter mit. Ebenso können Sie Informationen darüber beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland erhalten (Reise- und Sicherheitsinformationen

Seit 1. November 2007 gibt es den elektronischen Reisepass (ePass) der zweiten Generation. Ab diesem Antragsdatum hergestellte Pässe enthalten zusätzlich zu dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke als biometrische Daten im Chip.
Damit setzt Deutschland alle Vorgaben der 2005 in Kraft getretenen passrechtlichen EG-Verordnung um. Es werden zwei Finger (im Regelfall die Zeigefinger) kurz auf ein elektronisches Aufnahmegerät, einen Scanner, gelegt.
Die Abdrücke werden dann mit den Passantragsdaten an die Bundesdruckerei versandt und dort im Chip des Passes gespeichert. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei ein wichtiges Anliegen. Die Standards für die Aufnahme und Übermittlung der Fingerabdrücke wurden deshalb federführend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt. Auch im Chip selbst sind die Daten sicher. Nur ausgewählte Behörden werden darauf zugreifen dürfen. Insbesondere die Fingerabdrücke sind gegen unberechtigtes Auslesen geschützt, dafür hat sich Deutschland auf europäischer Ebene eingesetzt. Nur Staaten, die von der Bundesrepublik spezielle Berechtigungszertifikate für ihre Lesegeräte erhalten, werden zukünftig die Fingerabdrücke deutscher Bürgerinnen und Bürger aus elektronischen Pässen lesen können.
 
Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern bei der Bundesdruckerei (siehe Mustertafel für Biometrische Bilder der Bundesdruckerei)

Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Hamm hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass.


Fertige Pässe können auch von einer bevollmächtigen Person abgeholt werden. Geben Sie in diesem Fall der bevollmächtigten Person den alten Reisepass mit. Eine Vollmacht zur Abholung des Reisepasses können Sie hier online ausstellen und direkt ausdrucken.

 

Hinweis: Nach aktueller Gesetzeslage können wir derzeit noch keine digitalen Passbilder annehmen. Bitte lassen Sie Ihre biometrischen Fotos in einem Fotostudio anfertigen oder nutzen Sie geeignete Fotokabinen. Diese finden Sie beispielsweise auch in den Bürgerämtern Hamm Mitte und Bockum-Hövel.

Unterlagen

  • Ihren alten Reisepass (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder
  • Ihren Personalausweis bzw. Kinderpass (Kinderausweis)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
  • Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen
    worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches
    Lichtbilddokument, sowie eine Personenstandsurkunde mit.

Kosten

  • bis 24 Jahren : 37,50 € (6-jährige Gültigkeit)
  • ab 24 Jahren : 60,00 € (10-jährige Gültigkeit).

    Für einen Express-Pass erhöht sich die Gebühr um 32,00 €.
    Einen Express-Pass erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung.

Zuständige Organisationseinheiten

Verwandte Dienstleistungen

Reisepass (Europass)

Der Reisepass kann bei einem der Bürgerämter beantragt werden. Für Reisen in viele Staaten wird heute häufig kein Reisepass mehr benötigt.

Ob ein Reisepass benötigt wird, teilt Ihnen Ihr Reiseveranstalter mit. Ebenso können Sie Informationen darüber beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland erhalten (Reise- und Sicherheitsinformationen

Seit 1. November 2007 gibt es den elektronischen Reisepass (ePass) der zweiten Generation. Ab diesem Antragsdatum hergestellte Pässe enthalten zusätzlich zu dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke als biometrische Daten im Chip.
Damit setzt Deutschland alle Vorgaben der 2005 in Kraft getretenen passrechtlichen EG-Verordnung um. Es werden zwei Finger (im Regelfall die Zeigefinger) kurz auf ein elektronisches Aufnahmegerät, einen Scanner, gelegt.
Die Abdrücke werden dann mit den Passantragsdaten an die Bundesdruckerei versandt und dort im Chip des Passes gespeichert. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei ein wichtiges Anliegen. Die Standards für die Aufnahme und Übermittlung der Fingerabdrücke wurden deshalb federführend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt. Auch im Chip selbst sind die Daten sicher. Nur ausgewählte Behörden werden darauf zugreifen dürfen. Insbesondere die Fingerabdrücke sind gegen unberechtigtes Auslesen geschützt, dafür hat sich Deutschland auf europäischer Ebene eingesetzt. Nur Staaten, die von der Bundesrepublik spezielle Berechtigungszertifikate für ihre Lesegeräte erhalten, werden zukünftig die Fingerabdrücke deutscher Bürgerinnen und Bürger aus elektronischen Pässen lesen können.
 
Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern bei der Bundesdruckerei (siehe Mustertafel für Biometrische Bilder der Bundesdruckerei)

Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Hamm hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass.


Fertige Pässe können auch von einer bevollmächtigen Person abgeholt werden. Geben Sie in diesem Fall der bevollmächtigten Person den alten Reisepass mit. Eine Vollmacht zur Abholung des Reisepasses können Sie hier online ausstellen und direkt ausdrucken.

 

Hinweis: Nach aktueller Gesetzeslage können wir derzeit noch keine digitalen Passbilder annehmen. Bitte lassen Sie Ihre biometrischen Fotos in einem Fotostudio anfertigen oder nutzen Sie geeignete Fotokabinen. Diese finden Sie beispielsweise auch in den Bürgerämtern Hamm Mitte und Bockum-Hövel.
  • Ihren alten Reisepass (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder
  • Ihren Personalausweis bzw. Kinderpass (Kinderausweis)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
  • Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen
    worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches
    Lichtbilddokument, sowie eine Personenstandsurkunde mit.
  • bis 24 Jahren : 37,50 € (6-jährige Gültigkeit)
  • ab 24 Jahren : 60,00 € (10-jährige Gültigkeit).

    Für einen Express-Pass erhöht sich die Gebühr um 32,00 €.
    Einen Express-Pass erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung.
Reisedokumente, Pässe, Ausweise https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2022/show
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399