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Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung

Ist ein Bauantrag eingereicht, kann im Einzelfall der Beginn der Bauarbeiten zum Beispiel für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung schriftlich gestattet werden.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (BauO NRW 2018)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

Unterlagen

Benötigt werden in der Regel ein aktueller Lageplan und/ oder Bauzeichnungen ja nach Antragsgegenstand.
Nehmen Sie aber bitte vorher Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, welche Bauvorlagen zusätzlich erforderlich sind.

Kosten

Die Gebühr beträgt mindestens 50,- bis5.000,- €.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Frau Regetz
    Stellvertretende Abteilungsleitung
    Tel: 02381 17-4343

    Sachgebietsleitung Bauordnung / Technische Prüfung
    Stellvertretende Abteilungsleiterin Technische Abteilung
    Technische Prüfung Bezirk 1 – Innenstadt

  • Frau Feldeisen
    Tel: 02381 17-4345

    Technische Prüfung Bezirk 2 - Uentrop

  • Frau Sariman
    Tel: 02381 17-4344

    Technische Prüfung Bezirk 3 - Rhynern

  • Frau Pap
    Tel: 02381 17-4347

    Technische Prüfung Bezirk 4 - Pelkum

  • Frau Domaing-Manzke
    Tel: 02381 17-4346

    Technische Prüfung Bezirk 5 - Herringen

  • Frau Helmert
    Tel: 02381 17-4341

    Technische Prüfung Bezirk 6 – Bockum-Hövel

  • Frau Schroer
    Tel: 02381 17-4348

    Technische Prüfung Bezirk 6 – Bockum-Hövel

Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung

Ist ein Bauantrag eingereicht, kann im Einzelfall der Beginn der Bauarbeiten zum Beispiel für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung schriftlich gestattet werden.

Benötigt werden in der Regel ein aktueller Lageplan und/ oder Bauzeichnungen ja nach Antragsgegenstand.
Nehmen Sie aber bitte vorher Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, welche Bauvorlagen zusätzlich erforderlich sind.

Die Gebühr beträgt mindestens 50,- bis5.000,- €.

https://serviceportal.hamm.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1388/show
Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4301
Fax 02381 17-2958

Frau

Regetz

Stellvertretende Abteilungsleitung

A0.026 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4343

Frau

Feldeisen

A0.029 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4345

Frau

Sariman

A0.029 (Technisches Rathaus, EG)

02381 17-4344

Frau

Pap

A0.021 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4347

Frau

Domaing-Manzke

A0.020 (Technisches Rathaus, EG)

02381 17-4346

Frau

Helmert

A0.025 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-4341

Frau

Schroer

A0.009 (Technisches Rathaus - Erdgeschoß)

02381 17-4348