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Aufenthaltsrecht nach dem Asylgesetz

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft im Rahmen des Asylverfahrens, ob aufgrund des Verfolgungsschicksals im Heimatland eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling erfolgt oder ob Abschiebehindernisse bezüglich des Heimatlandes vorliegen. Sofern dies der Fall ist, kann aufgrund dessen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
In Nordrhein-Westfalen kann ein Asylantrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bochum gestellt werden.  

Aufenthaltsrecht nach dem Asylgesetz

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft im Rahmen des Asylverfahrens, ob aufgrund des Verfolgungsschicksals im Heimatland eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling erfolgt oder ob Abschiebehindernisse bezüglich des Heimatlandes vorliegen. Sofern dies der Fall ist, kann aufgrund dessen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
In Nordrhein-Westfalen kann ein Asylantrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bochum gestellt werden.  

54,542, Asylrecht, Aufenthalt, Asylantrag, Asyl https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/41968/show
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
Fax 02381 17-2854

Frau

Gutsch

0.30 (Caldenhofer Weg 192, Haus 6)

02381 17-7435
gutschg@stadt.hamm.de

Frau

Bösl

0.31 (Caldenhofer Weg 192, Haus 6)

02381 17-7432
boesl@stadt.hamm.de
Abteilung Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge, Allg. Ausländerangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm

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Gutsch

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SG Wirtschaftliche Leistungen
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