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Vorläufiger Reisepass
Sofern Sie sofort einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird von uns ausgefertigt und ist längstens 1 Jahr gültig.
Wenn Sie noch mehr als 3 Tage Zeit vor Reiseantritt haben, wird Ihnen ein endgültiger Reisepass als Expresspass ausgestellt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass in manchen Staaten ein vorläufiger Reisepass nicht zur Einreise berechtigt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich vorher über die Einreisevorschriften erkundigen.
Eine Vertretung ist nicht möglich.
Grundsätzlich müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, um einen Reisepass zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich.
Ist die Ehe der Eltern geschieden oder leben sie getrennt, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluß.
Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestellungsurkunde erforderlich. Bringen Sie bitte Ihren alten Pass mit, wenn Sie den neuen Reisepass abholen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den durch uns ungültig gemachten Pass als Andenken zurück.
Rechtsgrundlagen allgemein
Passgesetz
Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
- biometrisches Passbild
- evtl. Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Familienbuch
- Persönliche Vorsprache nötig
Kosten
26,00 €
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
Sofern Sie sofort einen Reisepass benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird von uns ausgefertigt und ist längstens 1 Jahr gültig.
Wenn Sie noch mehr als 3 Tage Zeit vor Reiseantritt haben, wird Ihnen ein endgültiger Reisepass als Expresspass ausgestellt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass in manchen Staaten ein vorläufiger Reisepass nicht zur Einreise berechtigt. Es wird daher empfohlen, dass Sie sich vorher über die Einreisevorschriften erkundigen.
Eine Vertretung ist nicht möglich.
Grundsätzlich müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, um einen Reisepass zu beantragen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag früher gestellt werden. Bis zum 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Vormund) erforderlich.
Ist die Ehe der Eltern geschieden oder leben sie getrennt, benötigen Sie einen Sorgerechtsbeschluß.
Bei Vormundschaften ist die Vorlage einer Bestellungsurkunde erforderlich. Bringen Sie bitte Ihren alten Pass mit, wenn Sie den neuen Reisepass abholen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den durch uns ungültig gemachten Pass als Andenken zurück.
Rechtsgrundlagen allgemein
Passgesetz
- Personalausweis / Reisepass
- biometrisches Passbild
- evtl. Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Familienbuch
- Persönliche Vorsprache nötig
26,00 €
Reisedokumente, Reisepass, Kinderpass https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2285/show