BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Erschließung von Grundstücken, Antrag auf Entwässerung
Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Absenkung von Bordsteinen
- Bauberatung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.
Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt.
Sobald diese jedoch Versickerungsanlagen mit >300 m² abflusswirksamer Fläche beinhalten, sind sie 2-fach in Papierform einzureichen.
Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind ebenso weiterhin 2-fach in Papierform erforderlich.
Zuständige Organisationseinheit
- Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Reckfort
Tel: 02381 17-4334
Grundstückserschließung (Zufahrten, Entwässerung)
- Herr Groß
Tel: 02381 17-4331
Grundstückserschließung (Zufahrten, Entwässerung)
Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Absenkung von Bordsteinen
- Bauberatung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.
Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt.
Sobald diese jedoch Versickerungsanlagen mit >300 m² abflusswirksamer Fläche beinhalten, sind sie 2-fach in Papierform einzureichen.
Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind ebenso weiterhin 2-fach in Papierform erforderlich.
Entwässerung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1621/showHerr
Reckfort
A0.003 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Herr
Groß
A0.003 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Absenkung von Bordsteinen
- Bauberatung
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.
Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für zu Wohnzwecken genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt.
Sobald diese jedoch Versickerungsanlagen mit >300 m² abflusswirksamer Fläche beinhalten, sind sie 2-fach in Papierform einzureichen.
Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind ebenso weiterhin 2-fach in Papierform erforderlich.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1621/showAlle Informationen finden Sie unter: https://www.hamm.de/bauservice
63-632