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Erschließung von Grundstücken, Antrag auf Entwässerung

Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
Das BTBA unterstützt Sie hier mit folgenden Dienstleistungen:
- Genehmigung von Hausanschlüssen
- Beratung zur Dichtheitsprüfung von Kanalanschlüssen
- Genehmigung von Grundstückszufahrten
- Absenkung von Bordsteinen
- Bauberatung

 

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Entwässerung.

Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für privat genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt. Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind weiterhin 2-fach in Papierform einzureichen.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Erschließung von Grundstücken, Antrag auf Entwässerung

Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße.
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Achtung: Dieses Online-Formular wird derzeit ausschließlich für privat genutzte Flurstücke zur Verfügung gestellt. Entwässerungsanträge für ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flurstücke sind weiterhin 2-fach in Papierform einzureichen.

Entwässerung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1621/show
Bautechnisches Bürgeramt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4324
Fax 02381 17-2958

Herr

Groß

A0.003 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4331
marcus.gross@stadt.hamm.de

Frau

Steigüber

A0.004 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)

02381 17-4334