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Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Sie haben die Möglichkeit, das ausgefüllte Antragsformular mit Kopien der erforderlichen Antragsunterlagen an die unten genannte Dienststelle zu senden, oder in den dortigen Hausbriefkasten einzuwerfen.

Anschließend werden wir auf Sie zukommen und Sie zu einem Termin einladen.

Ich mache jetzt schon darauf aufmerksam, dass aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen es zu entsprechenden Wartezeiten kommen kann.

 

Durch die Einbürgerung zur gleichberechtigten Bürgerin oder zum gleichberechtigten Bürger

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht wurde ein modernes Recht geschaffen, das sich zum Ziel setzt, dass all jenen gleiche Rechte und Pflichten als Staatsbürger gewährt werden können, die über die Jahre ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden haben.

Die Einbürgerung ist daher ein konkretes Angebot und ein wichtiger Schritt zur Integration.

Durch die Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.

Hierzu gehören insbesondere

  • das aktive und passive Wahlrecht, bei Kommunal- / Landtags- / Bundestags- und Europaparlamentswahlen
  • die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas
  • die freie Wahl des Aufenthaltes, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit), sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union
  • Zulassung zu jedem Beruf (Berufsfreiheit)
  • Verpflichtung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter (u. a. Schöffe bei Gericht)


Wenn Sie folgende Fragen mit „JA“ beantworten können, haben Sie einen Einbürgerungsanspruch:

  • Meine Identität und Staatsangehörigkeit ist geklärt?
  • Ich halte mich seit fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland auf?
  • Ich bekenne mich zur freiheitlichen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland?
  • Ich besitze ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland?
  • Meine Familienangehörigen und ich erhalten weder Sozialhilfe noch Arbeitslosengeld II?
  • Ich bin weder im Inland bzw. Ausland wegen einer Straftat verurteilt worden?
  • Ich besitze ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift?
  • Ich besitze Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)?


Wollen Sie den deutschen Pass erwerben?
Wir beraten Sie persönlich, vertraulich, kostenlos und unverbindlich.

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

 

Wer kann die Einbürgerung beantragen?
Die Antragstellung ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Eltern mit erscheinen.

Was tut Ihre Einbürgerungsbehörde für Sie?
Wir beraten Sie gerne und prüfen anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Die weitere Verfahrensweise bestimmt sich nach Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit.


Hinweise und Besonderheiten

 

!Achtung!

Bitte berücksichtigen Sie, dass Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind!

Dienstleistung jetzt online nutzen!

  Kontaktformular Einbürgerung
Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Durch die Einbürgerung zur gleichberechtigten Bürgerin oder zum gleichberechtigten Bürger

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht wurde ein modernes Recht geschaffen, das sich zum Ziel setzt, dass all jenen gleiche Rechte und Pflichten als Staatsbürger gewährt werden können, die über die Jahre ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden haben.

Die Einbürgerung ist daher ein konkretes Angebot und ein wichtiger Schritt zur Integration.

Durch die Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.

Hierzu gehören insbesondere

  • das aktive und passive Wahlrecht, bei Kommunal- / Landtags- / Bundestags- und Europaparlamentswahlen
  • die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas
  • die freie Wahl des Aufenthaltes, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit), sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union
  • Zulassung zu jedem Beruf (Berufsfreiheit)
  • Verpflichtung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter (u. a. Schöffe bei Gericht)


Wenn Sie folgende Fragen mit „JA“ beantworten können, haben Sie einen Einbürgerungsanspruch:

  • Meine Identität und Staatsangehörigkeit ist geklärt?
  • Ich halte mich seit fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland auf?
  • Ich bekenne mich zur freiheitlichen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland?
  • Ich besitze ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland?
  • Meine Familienangehörigen und ich erhalten weder Sozialhilfe noch Arbeitslosengeld II?
  • Ich bin weder im Inland bzw. Ausland wegen einer Straftat verurteilt worden?
  • Ich besitze ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift?
  • Ich besitze Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)?


Wollen Sie den deutschen Pass erwerben?
Wir beraten Sie persönlich, vertraulich, kostenlos und unverbindlich.

Bei Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

 

Wer kann die Einbürgerung beantragen?
Die Antragstellung ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Eltern mit erscheinen.

Was tut Ihre Einbürgerungsbehörde für Sie?
Wir beraten Sie gerne und prüfen anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Die weitere Verfahrensweise bestimmt sich nach Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit.


deutscher Pass, deutscher Ausweis, Einbürgerungsurkunde, 543.2 https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1585/show
SG Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Sachsenweg 6 59073 Hamm
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
Fax 02381 17-2854