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Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 19.01.2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Nun bleibt das Inkrafttreten des Gesetzes abzuwarten. Hiermit ist im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.

Durch die Einbürgerung zur gleichberechtigten Bürgerin oder zum gleichberechtigten Bürger

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht vom 01. Januar 2000 wurde ein modernes Recht geschaffen, das sich zum Ziel setzt, dass all jenen gleiche Rechte und Pflichten als Staatsbürger gewährt werden können, die über die Jahre ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden haben.

Die Einbürgerung ist daher ein konkretes Angebot und ein wichtiger Schritt zur Integration.

Durch die Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.

Hierzu gehören insbesondere

  • das aktive und passive Wahlrecht, bei Kommunal- / Landtags- / Bundestags- und Europaparlamentswahlen
  • die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas
  • die freie Wahl des Aufenthaltes, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit), sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union
  • Zulassung zu jedem Beruf (Berufsfreiheit)
  • Verpflichtung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter (u. a. Schöffe bei Gericht)


Wenn Sie folgende Fragen mit „JA“ beantworten können, haben Sie einen Einbürgerungsanspruch:

  • Meine Identität und Staatsangehörigkeit ist geklärt?
  • Ich halte mich seit acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland auf?
  • Ich bekenne mich zur freiheitlichen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland?
  • Ich besitze ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland?
  • Meine Familienangehörigen und ich erhalten weder Sozialhilfe noch Arbeitslosengeld II?
  • Ich bin bereit meine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben?
  • Ich bin weder im Inland bzw. Ausland wegen einer Straftat verurteilt worden?
  • Ich besitze ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift?
  • Ich besitze Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)?


Wollen Sie den deutschen Pass erwerben?
Wir beraten Sie persönlich, vertraulich, kostenlos und unverbindlich.

Rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren oder kommen Sie direkt zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Nehmen Sie die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs auch wahr, wenn Sie nicht alle Fragen mit „Ja“ beantworten können. Evtl. kann eine Einbürgerung trotzdem (im Ermessenswege) verwirklicht werden.

Bei dem Beratungsgespräch erhalten Sie den entsprechenden Antrag und ein Merkblatt der grundsätzlich vorzulegenden Unterlagen/Nachweise.

Wer kann die Einbürgerung beantragen?
Die Antragstellung ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Eltern mit erscheinen.

Was tut Ihre Einbürgerungsbehörde für Sie?
Wir beraten Sie gerne und prüfen anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Die weitere Verfahrensweise bestimmt sich nach Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit.


Hinweise und Besonderheiten

 

!Achtung!

Bitte berücksichtigen Sie, dass Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind!

Es hilft Ihnen weiter

Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Durch die Einbürgerung zur gleichberechtigten Bürgerin oder zum gleichberechtigten Bürger

Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht vom 01. Januar 2000 wurde ein modernes Recht geschaffen, das sich zum Ziel setzt, dass all jenen gleiche Rechte und Pflichten als Staatsbürger gewährt werden können, die über die Jahre ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden haben.

Die Einbürgerung ist daher ein konkretes Angebot und ein wichtiger Schritt zur Integration.

Durch die Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.

Hierzu gehören insbesondere

  • das aktive und passive Wahlrecht, bei Kommunal- / Landtags- / Bundestags- und Europaparlamentswahlen
  • die Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas
  • die freie Wahl des Aufenthaltes, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit), sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union
  • Zulassung zu jedem Beruf (Berufsfreiheit)
  • Verpflichtung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter (u. a. Schöffe bei Gericht)


Wenn Sie folgende Fragen mit „JA“ beantworten können, haben Sie einen Einbürgerungsanspruch:

  • Meine Identität und Staatsangehörigkeit ist geklärt?
  • Ich halte mich seit acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland auf?
  • Ich bekenne mich zur freiheitlichen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland?
  • Ich besitze ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland?
  • Meine Familienangehörigen und ich erhalten weder Sozialhilfe noch Arbeitslosengeld II?
  • Ich bin bereit meine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben?
  • Ich bin weder im Inland bzw. Ausland wegen einer Straftat verurteilt worden?
  • Ich besitze ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift?
  • Ich besitze Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)?


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Rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren oder kommen Sie direkt zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Nehmen Sie die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs auch wahr, wenn Sie nicht alle Fragen mit „Ja“ beantworten können. Evtl. kann eine Einbürgerung trotzdem (im Ermessenswege) verwirklicht werden.

Bei dem Beratungsgespräch erhalten Sie den entsprechenden Antrag und ein Merkblatt der grundsätzlich vorzulegenden Unterlagen/Nachweise.

Wer kann die Einbürgerung beantragen?
Die Antragstellung ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren müssen die sorgeberechtigten Eltern mit erscheinen.

Was tut Ihre Einbürgerungsbehörde für Sie?
Wir beraten Sie gerne und prüfen anhand der eingereichten Unterlagen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Die weitere Verfahrensweise bestimmt sich nach Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit.


deutscher Pass, deutscher Ausweis, Einbürgerungsurkunde, 543.2 https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1585/show
Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Sachsenweg 6 59073 Hamm
Telefon 02381 17-6767

Herr

Korittke

14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)

02381 17-6775

Herr

Mentel

E15 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)

02381 17-6779

Frau

Buchholz

11 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)

02381 17-6774

Herr

Can

0.16 (Sachsenweg 6)

02381 17-6778

Herr

Kottmann

0.19 (Caldenhofer Weg 192, Haus 1)

02381 17-6780

Frau

Manukjan

02381 17-6781
Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm
Fax 02381 17-2854

Herr

Korittke

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Buchholz

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Herr

Can

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Herr

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