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Eheschließung
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes (nicht älter als 6 Monate)
Diese erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt, Bürgerbüro).
- Beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt)
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn Sie bereits verheiratet waren
- Geburtsurkunden von möglichen gemeinsamen Kindern
In folgenden Fällen ist es empfehlenswert sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt zu erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten wurde im Ausland geboren
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen / Lebenspartnerschaften geschlossen
- eine/r der Verlobten wurde adoptiert
Die benötigten Unterlagen können in diesem Fall sehr individuell sein.
Dokumente über eine Eheschließung oder Geburt, die in Hamm stattgefunden hat, müssen Sie natürlich nicht mitbringen, sie liegen dem Standesamt im Original vor.
Kosten
- Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Anmeldung: 40,00 €
oder
- Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Beachtung des ausländischen Rechts; 66,00 €
- Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt (Ermächtigung): 40,00 €
- Eheurkunde: 10,00 €
- Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 €
- Erweiterte Meldebescheinigung (nur bei Wohnort in Hamm möglich): 9,00 € pro Person
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 €
- Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten: 105,00 €
- Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten ab 21 Uhr: 210,00 €
- Aufwandsentschädigung an Heiligabend/Silvester: 210,00 €
- Aufwandsentschädigung an Sonn- und Feiertagen: 210,00 €
- Aufwandsentschädigung an Sonn- und Feiertagen/Silvester ab 21 Uhr: 300,00 €
- Pauschale für die Ambientetrauung: 10,00 €
+ individuelles Bereitstellungsentgelt des gewählten Trauzimmers
(Entgelte entnehmen Sie bitte der einzelnen Übersichten der Trauzimmer)
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Caldenhofer Weg 10
59065 Hamm
E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Hoppe
Tel: 02381 17-5335
Buchstabenbereich: E-J
- Frau Naffin
Tel: 02381 17-5337
Buchstabenbereich: K-N
- Frau Mandel
Tel: 02381 17-5333
Buchstabenbereich: O-P
- Frau Weyer-Pohl
Tel: 02381 17-5334
Buchstabenbereich: Q-R
- Frau Hainsch
Tel: 02381 17-5332
Buchstabenbereich: T-W
- Frau Fernahl
Stellvertretende Abteilungsleitung
Tel: 02381 17-5340
Sachgebietsleitung Beurkundungsservice
Buchstabenbereich: X-Z
- Frau Zombou
Tel: 02381 17-5342
Buchstabenbereich A-D
- Frau Krischer (Leiterin des Standesamtes)
Abteilungsleitung
Tel: 02381 17-5330
Leiterin des Standesamtes
- Frau Gül
Tel: 02381 17-5331
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes (nicht älter als 6 Monate)
Diese erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt, Bürgerbüro).
- Beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt)
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn Sie bereits verheiratet waren
- Geburtsurkunden von möglichen gemeinsamen Kindern
In folgenden Fällen ist es empfehlenswert sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt zu erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten wurde im Ausland geboren
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen / Lebenspartnerschaften geschlossen
- eine/r der Verlobten wurde adoptiert
Die benötigten Unterlagen können in diesem Fall sehr individuell sein.
Dokumente über eine Eheschließung oder Geburt, die in Hamm stattgefunden hat, müssen Sie natürlich nicht mitbringen, sie liegen dem Standesamt im Original vor.
- Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Anmeldung: 40,00 €
oder
- Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Beachtung des ausländischen Rechts; 66,00 €
- Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt (Ermächtigung): 40,00 €
- Eheurkunde: 10,00 €
- Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 €
- Erweiterte Meldebescheinigung (nur bei Wohnort in Hamm möglich): 9,00 € pro Person
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 €
- Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten: 105,00 €
- Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten ab 21 Uhr: 210,00 €
- Aufwandsentschädigung an Heiligabend/Silvester: 210,00 €
- Aufwandsentschädigung an Sonn- und Feiertagen: 210,00 €
- Aufwandsentschädigung an Sonn- und Feiertagen/Silvester ab 21 Uhr: 300,00 €
- Pauschale für die Ambientetrauung: 10,00 €
+ individuelles Bereitstellungsentgelt des gewählten Trauzimmers
(Entgelte entnehmen Sie bitte der einzelnen Übersichten der Trauzimmer)
Frau
Hoppe
Zimmer 1.14 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Naffin
Zimmer 1.09 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Mandel
Zimmer 1.12 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Weyer-Pohl
Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Hainsch
Zimmer 1.04 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Fernahl
Stellvertretende Abteilungsleitung
Zimmer 1.03 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Zombou
Zimmer 1.05 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Krischer (Leiterin des Standesamtes)
Abteilungsleitung
Zimmer 1.07 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
Frau
Gül
Zimmer 1.13 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes (nicht älter als 6 Monate)
Diese erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt, Bürgerbüro).
- Beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt)
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn Sie bereits verheiratet waren
- Geburtsurkunden von möglichen gemeinsamen Kindern
In folgenden Fällen ist es empfehlenswert sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt zu erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten wurde im Ausland geboren
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen / Lebenspartnerschaften geschlossen
- eine/r der Verlobten wurde adoptiert
Die benötigten Unterlagen können in diesem Fall sehr individuell sein.
Dokumente über eine Eheschließung oder Geburt, die in Hamm stattgefunden hat, müssen Sie natürlich nicht mitbringen, sie liegen dem Standesamt im Original vor.
Im Personenstandswesen werden die bekannten Aufgaben bewältigt, die der Bürger seit jeher dem Begriff Standesamt zuordnet:
die Beurkundung des Personenstandes, die bis zur Einrichtung der Standesämter (in Preußen im Oktober 1874) den Kirchenbuchämtern oblag.
Hier werden Eheschließungen angemeldet und durchgeführt, Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland ausgestellt, Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt, Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie z. B. Voranstellung oder Anfügung von Familiennamen, Wiederannahme eines früheren Familiennamens und Namenserteilungen beurkundet.
Auch die Anerkennung von Vaterschaften nimmt das Standesamt entgegen.
Vaterschaften, Nichtvaterschaften, Adoptionen, Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen und Sterbefälle werden in die im Standesamt geführten Personenstandsregister eingetragen.
In Angelegenheiten, für deren Entscheidung Gerichte zuständig sind, werden Anträge entgegengenommen und weitergeleitet (z. B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses oder Berichtigungen).
Das Standesamt im Familienrathaus besitzt einen behindertengerechten Zugang.
Vor- und/oder Familiennamen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet und erfolgt ebenfalls im Standesamt.
Für diese Fälle stehen Ihnen Frau Krischer unter der Rufnummer 02381/175340 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.