BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung
Ist ein Bauantrag eingereicht, kann im Einzelfall der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung schriftlich gestattet werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (BauO NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
Unterlagen
Benötigt werden in der Regel ein aktueller Lageplan und/ oder Bauzeichnungen ja nach Antragsgegenstand.
Nehmen Sie aber bitte vorher Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter, welche Bauvorlagen zusätzlich erforderlich sind.
Kosten
Die Gebühr beträgt mindestens 50,- bis 250,- €.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bauordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Feldeisen
Tel: 02381 17-4345
- Herr Meyer-Scheffel
Tel: 02381 17-4341
- Frau Regetz
Tel: 02381 17-4343
- Herr Scheibe
Tel: 02381 17-4348